Schutz von Kindern und Jugendlichen auch in Bezug auf digitale Medien erreichen

Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Düsseldorf-Süd, 7. März 2021

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

der gesetzliche Kinder- und Jugendmedienschutz stammt im Kern aus dem Jahr 2002. Als Mutter von fünf Kinder weiß ich, wie leicht unseren Kindern und Jugendlichen Inhalte zur Verfügung stehen können, die auf junge Menschen verstörend und verängstigend wirken können. Gerade in der heutigen digitalen Medienwelt mit ihren stetig wachsenden Möglichkeiten, ist eine Modernisierung des Jugendschutzes auf die heutige digitale Medienrealität von Kindern und Jugendlichen überfällig.  Daher haben wir das Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Damit wollen wir einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen auch in Bezug auf digitale Medien erreichen und verlässliche Orientierung für Eltern und Fachkräfte bieten. Außerdem soll auch die Durchsetzung deutschen Rechts gerade auch gegenüber ausländischen durchgesetzt werden. Unser Entwurf basiert dabei u.a. auf der Empfehlungen der Kinderkommission des Deutschen Bundestages “Kindeswohl und digitalisierte Gesellschaft: Chancen wahrnehmen – Risiken bannen”. Damit bringen wir den Jugendschutz auch ins digitale Zeitalter und schützen junge Menschen vor jugendgefährdenden Inhalten.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel