Riester-Rente: Zuschuss steigt auf 175 Euro

Bundestag beschließt Neuregelungen für Betriebsrenten, Riester-Rente, Erwerbsminderungsrente und Rentenangleichung

Berlin, 3. Juni 2017  

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

um die freiwillige Altersvorsoge zu stärken haben wir das Betriebsrentenstärkungsgesetz für die betriebliche Altersvorsorge beschlossen. Die weiterentwickelte Betriebsrente ist ein attraktives Angebot die Alterssicherung. Sie wird sowohl für Arbeitnehmer wie für Unternehmen deutlich interessanter. Geringverdiener profitieren von den neuen Regelungen besonders, denn der Arbeitgeber kann einen direkten Steuerzuschuss von 30 Prozent erhalten, wenn er seinen Beschäftigten mit weniger als 2.200 Euro brutto eine Betriebsrente anbietet. Damit sollen Betriebe ermutigt werden eine zusätzliche Betriebsrente anzubieten. Außerdem wird der staatliche Zuschuss zur Riester-Rente auf 175 Euro angehoben, derzeit liegt er bei 154 Euro. Das neue Gesetz ist ein Gewinn sowohl für tariflich als auch nicht-tariflich gebundene Arbeitnehmer.  

Um die Erwerbsminderungsrente zu verbessern wird die Zurechnungszeit künftig von 60 auf 62 Jahre erhöht. Damit werden Erwerbsgeminderte so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger als bisher gearbeitet hätten. Bisher wurde die Zurechnungszeit auf Grundlage des Durchschnittseinkommens während des gesamten Erwerbslebens bis zum Eintritt der Erwerbsminderung bewertet. In vielen Fällen können Erwerbsgeminderte aufgrund von Krankheit in den letzten Jahren wenig oder gar nicht mehr arbeiten. Falls sich der Lohn aus diesem Grund verringert haben sollte, soll dies keine negative Auswirkung bei der Bewertung der Rente haben. Daher werden die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der Erwerbsminderung unter diesen Umständen nicht in die Bewertung für die Höhe der Rente mit einbezogen.

Bis zum Jahr 2025 werden mit dem Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung auch die Rentenwerte in Ost und West angeglichen. Die Ost-Renten werden auf Westniveau angehoben und somit künftig einheitlich berechnet. Solch ein bundesweit einheitliches Rentenrecht ist wichtig und fördert die innere Einheit unseres Landes.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel