Regeln für Uber und Co.

Bundestag plant das Personenbeförderungsgesetz zu reformieren

Berlin, 26. Februar 2021

Das bisherige Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelte, unter welchen Bedingungen Unternehmer Fahrgäste mit ÖPNV und Taxen befördern dürfen. Für die neuen digitalbasierten Mobilitätsangebote wie z.B. Uber gibt es noch keinen rechtlichen Rahmen, sie konnten daher bislang nur testweise in Deutschland ihre Beförderungsdienste anbieten. Insbesondere fehlen Vorschriften für die neuartigen Vertragsverhältnisse zwischen Fahrer und Unternehmen. Der neuer Gesetzesentwurf soll nun diesen gesetzlichen Rahmen schaffen. Umsicher zu stellen, dass es keine Wettbewerbsverzerrungen zwischen den neuen Anbietern, Taxis und ÖPNV gibt, werden die Vorschriften für die Arbeitsverhältnisse der Fahrer für alle Anbieter gelten.

Länder und Kommunen werden darüber hinaus die Möglichkeit haben, diese Vorschriften und Standards regional anzupassen, um Wettbewerbsnachteile für den ÖPNV und Taxis zu verhindern. Anbieter von Personenbeförderungsdiensten und Plattformbetreiber müssen dafür künftig Mobilitätsdaten zu ihren Dienstleistungen bereitstellen.