‘Pille danach’: Ab 15. März ohne Rezept

Warum ich die Rezeptpflicht gern beibehalten hätte

von Sylvia Pantel

Düsseldorf-Süd 11. März 2015

Wir haben im Bundestag ausführlich über die sogenannte ‘Pille danach’ debattiert. Ich persönlich hätte die Rezeptpflicht gern beibehalten, damit in einer ärztlichen Beratung geklärt werden kann, ob und gegebenenfalls welches Notfallkontrazeptivum im konkreten Fall passt. Ich halte die Beratung für sehr wichtig, um die Gesundheit der Frauen zu schützen.

Mit der Entscheidung der Europäischen Kommission, ‘ellaOne’ mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, gab es auch für das in Deutschland zugelassene Präparat ‘Levonorgestrel’ eine neue Ausgangslage. Nach der eingehenden Beratung im Bundestag hat auch der Bundesrat der Verordnung zugestimmt, die die Verschreibungspflicht der beiden Präparate aufhebt.

Ab 15. März können Frauen die ‘Pille danach’ im Notfall ohne ein Rezept erhalten. Eine kompetente Beratung in den Apotheken wird sichergestellt. Die Bundesapothekerkammer hat umfangreiche Handlungsanweisungen mit dem Bundesgesundheitsministerium, den Frauenärzten und anderen Beteiligten abgestimmt. Es wird u.a. empfohlen, die ‘Pille danach’ nur an die betroffene Frau persönlich abzugeben und im Einzelfall zu einem Arztbesuch zu raten. Der Nachtschalter ist ein ungünstiger Ort, wenn es z.B. einen sexuellen Kontakt gegen den Willen der Betroffenen gegeben hat. Bei minderjährigen Frauen soll die Beratung anhand einer Checkliste dokumentiert werden.

Nicht jede Frau verträgt hormonelle Verhütungsmittel. Und es gibt Zeiten im Zyklus, in denen die ‘Pille danach’ nicht notwendig ist. Dann ginge die Frau ein unnötiges Risiko durch hohe Hormongaben und mögliche Nebenwirkungen ein. Wenn ein Notfallkontrazeptivum notwendig ist, geht es um das geeignete Präparat, da die Wirksamkeit je nach Zeit des Eisprungs unterschiedlich ist. Risiken, bestehende Krankheiten und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten sollten möglichst ärztlich abgeklärt werden.

Gesetzlich Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Anspruch auf empfängnisverhütende Mittel, soweit sie ärztlich verordnet werden. Auch die Kosten für Notfallverhütungsmittel für diese Altersgruppe werden von den Krankenkassen übernommen, wenn ein entsprechendes Rezept ausgestellt wurde. Ohne Rezept kostet die ‘Pille danach’ zwischen 16 und 35 Euro. Die Werbung für die ‘Pille danach’ zu verbieten halte ich für richtig, denn sie ist kein Ersatz für die Antibabypille, sondern ein Notfallmedikament. Von einer Werbung ginge ein falsches Signal aus.

Wir respektieren das Selbstbestimmungsrecht von jungen Frauen, aber es geht auch um ihre Gesundheit. Wir müssen auch weiterhin aufklären, dass Verhütung nicht allein Sache der Mädchen und Frauen ist. Nur eine aufgeklärte und informierte Frau kann im Notfall eine selbstbestimmte Entscheidung treffen. Wenn eine Notfallverhütung notwendig ist, sollen Frauen in Deutschland rasche und umfassende Hilfe bekommen. Dazu gehört eine Beratung in einem geschützten Raum unter vier Augen. Eine Ärztin oder ein Arzt können im Zweifelsfall eine gynäkologische Untersuchung vornehmen, Fragen zu Nebenwirkungen beantworten und die Nachsorge übernehmen.