Pflegestärkungsgesetz

Pflegebedürftige und Pflegende sollen unterstützt werden

 

Berlin, 4. Juli 2014

Liebe Bolg-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

wir alle haben in unserem Familien- oder Freundeskreis pflegebedürftige Menschen. Das betrifft immer auch Angehörige, Söhne und Töchter, Ehemänner und Ehefrauen, die sich um diese Pflege kümmern. Sei es persönlich oder in entsprechenden Einrichtungen. Es ist gut, dass der Bundestag diesen Freitag ein Gesetz auf den Weg gebracht hat, das die Pflegebedürftigen und Pflegenden besser unterstützt. Der Bund stellt 1,4 Milliarden Euro für die Verbesserung der Pflege zu Hause zur Verfügung. 1 Milliarde Euro gibt es für Verbesserungen in Pflegeheimen.

1,2 Milliarden Euro pro Jahr fließen in einen Pflegevorsorgefonds. Dadurch sollen mögliche Beitragssteigerungen abgefedert werden, wenn ab 2034 die geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter kommen. Es ist klar, dass der Staat nicht die gesamten Kosten von Pflege übernehmen kann. Es geht vielmehr um Unterstützung und die Anerkennung von Pflegeleistungen. Weitere Informationen zu den Verbesserungen gibt es auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.

Herzlichst, Ihre

Sylvia Pantel

—> mehr zu diesem Thema auch im Newsletter der CDU-Landesgruppe NRW im Deutschen Bundestag