Neues zu den geplanten Änderungen im Prostitutionsgesetz

CDU und CSU stellen Arbeitspapier vor

 

von Sylvia Pantel

Berlin, 12. September 2014

In dieser Woche waren wir in der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Familie mit den Fortschritten bei der Novellierung des Prostitutionsgesetzes befasst. Unser Ziel ist es, Prostituierte vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen sowie Menschenhandel und Zwangsprostitution zu unterbinden. Darum soll es in Zukunft eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten geben. Wir brauchen klare gesetzliche Regelungen wie auch steuerliche, sicherheitsbezogene, gesundheitliche und hygienische Mindestanforderungen. Mit einer Anmeldepflicht erhalten Prostituierte eine ‘behördliche Identität’, die sie auch schützt. Derzeit fehlt diese Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt oder eine Untersuchung beim Gesundheitsamt. Dies muss sich ändern, denn wenn Prostituierte z.B. Opfer von Gewalt oder verschleppt werden, bleibt das unbemerkt und ohne rechtliche Folgen.

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Wir werden uns in weiteren Gesprächen mit dem Koalitionspartner dafür einsetzen, dass unsere Forderungen Eingang in den Gesetzesentwurf finden. Wir fordern ein Mindestalter von 21 Jahren für Prostitution, eine allgemeine Kondompflicht und die Freierbestrafung, wenn diese wissentlich die Notlage eines Opfers von Zwangsprostitution ausnutzen. Verpflichtende und regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen bieten die Möglichkeit, Kontakte zu unterstützenden Behörden aufzubauen. Diese gewährleisten zudem die medizinische Versorgung der Prostituierten und verhindern die Ausbreitung sexueller übertragbarer Infektionen. Frauen, die nicht freiwillig und selbstbestimmt in der Prostitution arbeiten, sollen bessere Ausstiegsmöglichkeiten bekommen. Unsere Forderungen können Sie hier im ‘Eckpunkte zur Bekämpfung von Zwangsprostitution und Menschenhandel’ nachlesen.

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Rundbrief Nr. 15. Sie möchten den gesamten Rundbrief von Sylvia Pantel zukünftig per Email erhalten? —> weiter