Neues Waffengesetz: Wie positioniert sich die CDU?

Informationen zur Neuregelung des Waffengesetzes auf Ebene des Bundes sowie die Umsetzung der europäischen Waffenrichtlinie in bundesdeutsches Recht

Düsseldorf-Süd, 4. April 2017

In der letzten Sitzungswoche wurde im Deutschen Bundestag das „Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften“ in erster Lesung beraten. Die Neufassung birgt vor allem aus Sicht von Schützen, Jäger und Sammler einigen Zündstoff. Die CDU/CSU-Fraktion positioniert sich klar – insbesondere zu folgenden Punkten, die im Fokus stehen und bislang kontrovers diskutiert worden sind:

1. Sicherheitsbehältnisse zur Aufbewahrung von Waffen und Munition

Die CDU/CSU-Fraktion positioniert sich dazu eindeutig: Es wird einen umfassenden und zeitlich unbeschränkten Bestandsschutz für Waffenschränke der Kategorie VDMA 24992 mit den Sicherheitsstufen A und B geben. Dies bedeutet: Wer heute einen den geltenden Vorschriften entsprechenden Waffen-schrank nutzt, wird dies auch in Zukunft tun können.

Nur im Falle einer Neuanschaffung müssen künftig Schränke der Norm DIN/EN 1143-1 erworben werden. Die Mehrkosten gegenüber den alten Standardschränken werden mit ca. 300 Euro beziffert. Diese Regelung halten wir für vertretbar, möchten aber eigentlich erreichen, dass es hier gar keine Änderungen gibt. Im weiteren parlamentarischen Verfahren setzen wir uns dafür ein, dass die von uns durchgesetzte Besitzstandsregelung auch auf Fälle der bisherigen gemeinschaftlichen Nutzung ausgedehnt wird.

2. Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften von Munition

Auch in diesem Punkt ist die Haltung der CDU/CSU-Fraktion ganz klar: Ein fahrlässiger Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften für Munition wird nicht strafbar werden. Die letztlich nur auf einem redaktionellen Versehen beruhende Regelung soll entsprechend korrigiert werden.

3. Regelanfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz

Eine solche Regelanfrage lehnen wir strikt ab. Sie ist nicht Teil des aktuellen Gesetzentwurfes und wäre ein ungerechtfertigter Generalverdacht gegen-über den unbescholtenen Jägern, Schützen und Sammlern.

Um dennoch sicherzustellen, dass Personen, die ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, keine Waffen besitzen, soll künftig bereits ein Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis im Nationalen Waffenregister (NWR) gespeichert werden. So soll ermöglicht werden, dass die Verfassungsschutzbehörden ihre Dateien im Hinblick auf Extremisten nicht nur auf das Vorhandensein waffenrechtlicher Erlaubnisse, sondern schon auch auf Antragstellungen aus diesem Personenkreis prüfen können. Die CDU/CSU-Fraktion hält dies für eine geeignete Alternative zur vom Bundesrat geforderten Regelanfrage aller Waffenbesitzer und wird diesen Vorschlag im weiteren parlamentarischen Verfahren unterstützen.

Was konnten wir erreichen?

Auf europäischer Ebene hat im vergangenen Jahr der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Novellierung der Feuerwaffenrichtlinie zu Recht viel Kritik auf sich gezogen. Die ursprünglichen Vorschläge sind im Zuge des Gesetzgebungsprozesses dann sowohl durch den Rat als auch durch das Parlament deutlich modifiziert und – im Interesse unserer Jäger, Schützen und Sammler – deutlich entschärft worden.

Der ursprüngliche Vorschlag wurde im Nachgang zum Terrorangriff in Paris im November 2015 übereilt veröffentlicht. Leider sah er einige Maßnahmen vor, die nicht mit Sicherheitserwägungen zu erklären sind. Da Terroristen ihre Waffen üblicherweise nicht über legale Kanäle erlangen, ergibt es wenig Sinn, die legalen Waffenbesitzer mit hoher Bürokratie zu belasten, die nicht zu mehr Sicherheit oder weniger Terror-anschlägen führen würde. Die Überarbeitung der Richtlinie zur Erlangung und dem Besitz von Feuerwaffen sollte vielmehr dazu dienen, den derzeitigen Rechtstext aus dem Jahr 1991 zu modernisieren, europaweit stärker vereinheitlichte Regeln zu schaffen und die Sicherheit beim legalen Besitz und Gebrauch von Schusswaffen zu stärken.

Unsere Fraktion hat diesen Prozess frühzeitig sehr kritisch begleitet. Gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament und dem Bundesminister des Innern haben wir letztlich erreichen können, dass zahlreiche der von Jägern, Schützen und Sammlern kritisierten Regelungen gestrichen oder zumindest deutlich abgeschwächt werden konnten.

Wesentliche Ergebnisse sind insbesondere:

  • Keine regelmäßigen medizinischen Untersuchungen
  • Keine zeitliche Beschränkung der waffenrechtlichen Erlaubnisse
  • Kein vollständiges Verbot halbautomatischer Schusswaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen. Museen und Sammler dürfen zudem auch weiterhin Waffen besitzen, die einem Verbot unterliegen. Der Fernabsatz- und Online-Handel wird bei Zwischenschaltung eines Händlers oder einer Behörde auch in Zukunft für natürliche Personen erlaubt sein.

Hervorzuheben ist zudem die erfolgte Änderung von Paragraph 19 des Bundesjagdgesetzes und die darin geregelte Erlaubnis, halbautomatische Waffen mit Wechselmagazin weiterhin bei der Jagd einzusetzen. Hierdurch wurde für die Jäger Rechtssicherheit geschaffen.

All das sind deutliche Erfolge unserer Politik, mit der wir die Interessen unserer Schützen, Jäger und Sammler gewahrt haben und die wir daher selbstbewusst vertreten können.

Wie sieht der weitere Zeitplan aus?

Da noch Beratungsbedarf mit der SPD besteht, können über den weiteren Zeitplan noch keine Angaben gemacht werden.