Neues Gesetz zur Durchsetzung der Ausreisepflicht

Erweiterung der Abschiebehaft und strikte Residenzpflicht

Berlin, 28. April 2017

Im Ausschuss für Menschenrechte stand der Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht zur Abstimmung. Die große Anzahl an Asylsuchenden, die uns 2015 erreicht haben, stellt Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. All diejenigen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und die vor Krieg geflüchtet sind, sollten in Deutschland Schutz finden. Personen, die nicht asylberechtigt sind, müssen hingegen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht wurde nun ein Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Erweiterung der Abschiebehaft und eine striktere Residenzpflicht vorsieht, insbesondere bei Personen, die vorsätzlich falsche Angaben über Identität und Staatsangehörigkeit machen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll zudem befugt werden, die Identität und Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden ohne gültige Ausweispapiere festzustellen, indem Mobiltelefone und andere Datenträger ausgewertet werden dürfen.