Neues Arzneimittelgesetzes: Wer darf an medizinischen Forschungsstudien teilnehmen?

Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, die Folgen abzusehen, die die Teilnahme an einem Forschungsvorhaben hat, sind zu schützen.14232535_1148623541871743_3003199993743108886_n

Berlin 6. September 2016

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

heute haben wir in einem Fachgespräch mit Experten über die Reform des Arzneimittelgesetzes gesprochen. In einem Teil des neuen Arzneimittelgesetzes geht es um die Frage, wer an medizinischen Forschungsstudien teilnehmen darf. Hintergrund ist, dass eine EU Verordnung ab Oktober 2018 wirksam wird, die viel mehr Forschung auch an Personen erlauben würde, die nicht darin eingewilligt haben. Das EU-Recht lässt den nationalen Parlamenten die Möglichkeit offen, durch eigene Gesetze die Verordnung einzuschränken. Im Bundestag diskutieren wir nun darüber, welche Forschung wir zulassen wollen, und welche nicht. Die Juristen und Mediziner haben uns in diesem Fachgespräch noch einmal Argumente gegen die Pläne des Gesundheitsministers erläutert. Die Reform sieht vor, dass nichteinwilligungsfähige Erwachsene an Arzneimittelstudien teilnehmen sollen, wenn sie selbst keinen Nutzen davon haben. Das würde bedeuten, dass etwa an einem schwer an Demenz erkrankten Menschen auch dann Medikamente getestet werden dürften, wenn diese Tests ihm selbst gar nicht mehr helfen können. Auch dürften dann Medikamente an diesem Patienten getestet werden, die nichts mit seiner eigentlichen Erkrankung zu tun haben. Diese sogenannte „gruppennützige“ oder „fremdnützige“ Forschung war bisher in Deutschland verboten. Aus Sicht der meisten Ärzte und sogar der Arzneimittelforscher besteht aber gar kein zwingender Grund oder Bedarf nach einer solchen Forschung. Ganz im Gegenteil würde Forschung an Menschen, die darin zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr einwilligen können, einen Tabubruch bedeuten. Wer weiß wohin das führen könnte?

Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, die Folgen abzusehen, die die Teilnahme an einem Forschungsvorhaben hat, sind verletzlich und müssen bestmöglich geschützt werden.

Herzlichst Ihre

Sylvia Pantel

—> mehr zum Thema: Anbei dazu ein paar Fragen und Antworten von meinem Bundestagskollegen Uwe Schummer.

14199276_1148623585205072_3333620696106218862_n 14184273_1148623538538410_4454398773515488970_n