NEIN heißt Nein

Nein

Sylvia Pantel und Iris Eberl

Reform im Sexualstrafrecht: Ein Opfer muss sich nicht mehr physisch wehren, um zu zeigen, dass es mit sexuellen Handlungen nicht einverstanden ist.

Berlin, 7. Juli 2016

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

im Bundestag haben wir das neue Sexualstrafrecht verabschiedet. Der erste Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) war so schlecht, dass wir mehrfach Nachbesserungen fordern mussten. Ich freue mich sehr, dass wir mit den SPD-Frauen und den Frauenverbänden eine wichtige Veränderungen erwirkt haben. Jetzt verankern wir den Grundsatz “Nein heißt Nein” im Strafgesetzbuch. Das heißt, dass Worte, Weinen oder Abwehrhaltung nun ausreichen um anzuzeigen, dass man mit der sexuellen Handlung nicht einverstanden ist. Ein Opfer muss sich nicht mehr physisch wehren, um zu zeigen, dass es mit sexuellen Handlungen nicht einverstanden ist.

Neu sind die Straftatbestände der sexuellen Belästigung und sexueller Übergriffe aus einer Gruppe heraus. Wer eine andere Person an sexuell belegten Stellen körperlich anfasst, also begrapscht und dadurch belästigt, macht sich zukünftig strafbar. Wenn jemand in einer Gruppe eine Straftat begeht und es dann zu sexuellen Übergriffen kommt, riskiert er oder sie auch ohne eigenen Vorsatz eine Geldstrafe oder Haft. Wer sich nicht an dem Übergriff beteiligen will, muss sich distanzieren oder das Opfer schützen. Selbstverständlich muss die Straftat weiterhin bewiesen werden.

Ihre

Sylvia Pantel