Nachunternehmerhaftung

Positive Erfahrungen aus Bau- und Fleischbranche sollen auf Paketdienste übertragen werden

Berlin, 14. Mai 2019

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

am Dienstag nahm ich wie üblich an der Sitzung der Arbeitnehmergruppe unserer Fraktion teil. Ich unterstütze den Beschluss der Bundesregierung, eine Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche einzuführen.

Das Problem besteht gegenwärtig darin, dass Unternehmen Aufträge an andere Unternehmen erteilen, die den Auftrag dann an weitere Unternehmer mit der Durchführung beauftragen können. Auf diese Weise entsteht eine Auftragskette, die kaum zu überblicken ist. Am Ende dieser Kette ist es dann unüberschaubar, ob ordentliche Löhne und Sozialabgaben bezahlt werden.

Diese Möglichkeiten sollen mit der Nachunternehmerhaftung beendet werden. Unternehmer sollen nun darauf achten, dass die Mitarbeiter von Sub-Unternehmen ihren berechtigten Lohn erhalten. Für mich handelt es sich um eine maßvolle Regelung die bereits in der Baubranche und der Fleischerbranche zu positiven Ergebnissen geführt haben.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel