Mietendeckel verfassungswidrig?

Auch Sylvia Pantel ist für eine Überprüfung

Berlin, 14. Februar 2020

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

viele Kollegen aus der Union unterstützen das Anliegen unseres Sprechers Dr. Jan-Marco Luczak, den sogenannten „Mietendeckel“ vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte am 30. Januar 2020 das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin, den so genannten “Mietendeckel”, beschlossen. Mieten werden dadurch in Berlin staatlich begrenzt und für fünf Jahre eingefroren.

Dieses Gesetz hätte aber vom Berliner Abgeordnetenhaus nicht beschlossen und in Kraft gesetzt werden dürfen. Im Mietrecht hat der Bund Vorrang vor den Ländern. Das Land Berlin hatte also nicht die Berechtigung, das sehr umstrittene Gesetz zu beschließen, auch weil es Gesetze im Mietrecht vom Bund, wie beispielsweise das Mieterschutzgesetz, außer Kraft setzt.

Zudem ist der Mietendeckel an sich sehr kritisch zu sehen: es handelt sich dabei um einen massiven staatlichen Eingriff in den Wohnungsmarkt und das Grundrecht auf Eigentum. Mieten werden staatlich festgesetzt und staatlich überwacht. Sanierungen und dringend benötigten energetischen Modernisierungen fehlt dann die finanzielle Grundlage, worunter die Qualität des Wohnbestands leiden wird. Menschen, die eine Wohnung privat für die Altersvorsorge vermietet haben, verlieren ihre Planungssicherheit, da sie nun die geplanten Mieteinnahmen wieder korrigieren müssen.

Um den Mietendeckel vor das Bundesverfassungsgericht zu bekommen, müssen 25% der Abgeordneten im Bundestag für einen solchen Antrag stimmen. Dafür werde ich mich einsetzen.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel