Meister-BAföG: Förderung wird erweitert

Gesetzesänderung endgültig beschloßen

Düsseldorf-Süd, 21. März 2016

Ein Erfolgsmodell wird weiter verbessert: Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat für eine Gesetzesänderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) gestimmt. Diese Novelle des als „Meister-BAföG“ bekannten und bereits erfolgreichen Gesetzes bringt zum 1. August dieses Jahres noch mehr Unterstützung für angehende Meister, Fachwirte, Erzieher, und vergleichbare Aufsteiger aus der beruflichen Bildung.

Die AFBG-Leistungen werden umfassend verbessert, die Förderung wird erweitert und ihre Strukturen modernisiert und entbürokratisiert. „Das ist ein starkes Zeichen für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung und damit eine Stärkung der so wichtigen praktischen Berufe“, betont Sylvia Pantel und fügt an: „Zugleich wird die Attraktivität einer dualen Berufsausbildung in Deutschland weiter erhöht.“

Seit der Einführung des AFBG unter Bundeskanzler Helmut Kohl im Jahr 1996 wurden 1,7 Millionen berufliche Aufstiege mit insgesamt 6,9 Milliarden Euro ermöglicht und gefördert. Diese dritte Novelle ist dabei finanziell und in der Substanz die größte Gesetzesänderung des AFBG seit dessen Bestehen. 245 Millionen Euro zusätzlich werden dafür alleine vom Bund in den nächsten vier Jahren investiert.

Als engagierte Verfechterin des AFBG freut sich Sylvia Pantel über den nun eingeleiteten „Ausbau einer Erfolgsgeschichte“ und die damit einhergehenden Verbesserungen, die im kommenden Sommer in Kraft treten: „Wer sich für eine Berufsausbildung entscheidet, weiß künftig von Anfang an, dass er nach der Ausbildung seinen persönlichen Aufstieg auch innerhalb des Berufsbildungssystems mit gleichwertigen Förderbedingungen wie bei einem Hochschulstudium erreichen kann.“

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