Mehr Leistungen für Demenzkranke

Bundestag verabschiedet Pflegestärkungsgesetz II

 

Berlin, 13. November 2015

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

heute hat der Bundestag das zweite Pflegestärkungsgesetz verabschiedet. Die Pflegestärkungsgesetze sind die bedeutendste Reform in der Pflegeversicherung. Seit Anfang des Jahres gelten Verbesserungen in Heimen und bei der häuslichen Pflege. Ab 2017 werden pflegebedürftige Menschen in fünf Pflegegrade eingestuft. Wer heute schon pflegebedürftig ist, wird nicht schlechter gestellt. Vor allem Demenzkranke bekommen mehr Leistungen. Der Eigenanteil in Pflegeheimen wird nicht weiter steigen und pflegende Angehörige in der Renten- und Arbeitslosenversicherung besser abgesichert. Dazu steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab 2017 um 0,2 Prozentpunkte. Insgesamt stehen dann jährlich zusätzlich rund fünf Milliarden Euro mehr für die Pflege zur Verfügung.

Auch der Pflege-TÜV, also die Bewertung von Pflegeheimen, bekommt ein Verfallsdatum. Ab 2018 soll es in der stationären Pflege und ab 2019 im ambulanten Bereich völlig neue Bewertungssysteme geben. Die bisherige Bewertung wird kritisiert, weil Wichtiges und Unwichtiges zu einer Note zusammen geführt. So ist derzeit zum Beispiel die Schriftgröße einer ausgedruckten Speisekarte im Punktsystem genauso wichtig wie Hygiene oder Betreuung. Dies wird nun geändert.

Wir haben in dieser Woche auch über die Eckpunkte zum geplanten Pflegeberufsgesetz diskutiert. Wir wollen einen niederschwelligen Zugang zur Ausbildung gewährleisten, ohne die hohe Qualität der Ausbildung zu senken. Dabei müssen alle wesentlichen Inhalte der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege enthalten sein. In diesem wichtigen Berufsfeld müssen Ausbildungsplätze auch in strukturschwachen Regionen und im ländlichen Raum verfügbar sein.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel

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Dieser Text ist ein Auszug aus dem Rundbrief Nr. 19-2015 Sie möchten den gesamten Rundbrief von Sylvia Pantel zukünftig per Email erhalten? —> weiter