Mehr Geld für Studentinnen und Studenten

Reform des BAföGs

 

Berlin, 10. Oktober 2014

Ab Januar 2015 soll die Finanzierung des BAföG komplett vom Bund getragen werden. Damit werden die Länder um jährlich 1,17 Milliarden Euro entlastet. Der Gesetzentwurf hat das Ziel, eine deutliche Anhebung der Bedarfssätze und der Einkommensfreibeträge zu erreichen. Damit werden Studierende, Auszubildende, Schülerinnen und Schüler unterstützt.

Die Bedarfssätze für Grund- und Wohnbedarf werden ab Herbst 2016 um jeweils 7 Prozent angehoben. Unabhängig vom Einkommen der Eltern sollten alle jungen Menschen die Möglichkeit haben, ein Studium aufzunehmen, wenn sie die Befähigung dazu haben. Für Auszubildende soll der Freibetrag für eigenes Vermögen von 5.200 Euro auf 7.500 Euro angehoben werden. Die Ausbildungsförderung soll nachhaltig gesichert werden. Der Kinderbetreuungszuschlag für Auszubildende mit Kindern unter 10 Jahren wird auf 130 Euro angehoben. Die Ausbildungsförderung für Studierende, die jetzt noch mit der letzten Prüfung endet, verlängert sich bis zur Bekanntgabe des Abschlussergebnisses.

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung gelangen Sie hier.
Hier finden Sie den zwanzigsten Jahresbericht der Bundesregierung zum BAföG.

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Rundbrief Nr. 16. Sie möchten den gesamten Rundbrief von Sylvia Pantel zukünftig per Email erhalten? —> weiter