Maßnahmen gegen Kinderehen, Vielehen und Genitalverstümmelung

Sylvia Pantel spricht im Bundestag

Berlin, 28. Januar 20021

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

am Donnerstag habe ich im Bundestag über unsere Maßnahmen gegen Genitalverstümmelung und Kinderehen gesprochen. Genitalverstümmelung, Zwangs- und Kinderehen sind schwere Straftaten, die mit aller Konsequenz verfolgt, bekämpft und bestraft gehören. In diesem Bereich hat die CDU/CSU einiges erreicht. Zum 1. Juli 2011 wurde der Straftatbestand der Zwangsheirat ins Strafgesetzbuch aufgenommen.  Was die Kinderehe anbelangt, so haben wir 2017 die Ehemündigkeit auf 18 Jahre heraufgesetzt. Eine Eheschließung ist also nur noch möglich, wenn beide Ehepartner volljährig sind. Das Justizministerium hat festgestellt, dass Eheschließungen Minderjähriger nur noch im religiösen und inoffiziellen Bereich stattfinden. Im Bereich der religiösen Ehen gibt es also Handlungsbedarf. Religiöse Eheschließungen von Minderjährigen sind ebenfalls verboten, die Strafgesetze müssen dort also besser durchgesetzt werden.

Außerdem gibt es seit 2013 einen Straftatbestand zur Genitalverstümmelung. Da Beschneidungsrituale aber oftmals noch stark in Traditionen und Kultur verwurzelt sind, finden sie weiterhin an Mädchen und Frauen statt. Mit Informations- und Aufklärungskampagnen wollen wir die Prävention gegen solche Fälle verstärken. Damit wird sich auch eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beteiligen.

Ihr Sylvia Pantel