Maklerkosten: zukünftig teilen Käufer und Verkäufer

CDU/CSU möchten den Erwerb von Wohneigentum weiter erleichtern

Düsseldorf-Süd, 21. Dezember 2019

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

in dieser Woche haben wir im Bundestag den Gesetzesentwurf über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser diskutiert.

Ich freue mich über Initiativen und Gesetze, die den Erwerb von Eigentum unserer Bürger fördern.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will eine Entlastung bei den Nebenkosten, auch bei den Maklerkosten erreichen. Deswegen soll der Käufer zukünftig maximal der Hälfte der Maklerkosten bezahlen müssen. Gerade in den Ballungsgebieten, wo Käufer die Maklerprovision in der Regel allein tragen, bedeutet das eine erhebliche Entlastung beim Kauf einer Immobilie. Da der Makler nun dem Käufer und Verkäufer verpflichtet ist, wird sichergestellt, dass der Makler zukünftig beide kompetent beraten muss. 

Der Kauf einer Immobilie ist häufig die größte Investition im Leben eines Menschen, daher ist eine gute Beratung im Vorfeld enorm wichtig.

Schon lange setze ich mich dafür ein, dass auch der zweite Kostentreiber, die Grunderwerbsteuer, reduziert oder beim Erstkauf abgeschafft wird. Das würde Immobilienkäufer sofort und unmittelbar entlasten. Auch verfolge ich den Gedanken einer Bürgschaft des Bundes beim Eigenkapital weiterhin. Leider Ist die SPD kein Freund von Eigentumsbildung. Der Bundestag wird die Mietpreisbremse bis 2025 verlängern. Ich glaube nach wie vor nicht, dass solche Maßnahmen den Wohnungsmarkt positiv voran bringen – die Situation hat sich in den letzten Jahren trotz dieser Maßnahmen nicht verbessert. Ein Grund hierfür ist, dass fehlende Anreize beim Neubau eben keine zusätzlichen Wohnungen schaffen. Nachhaltig wirksam gegen steigende Mieten ist nur der Bau neuer Wohnungen.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel