Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld aufgrund der Coronakrise gelockert

Neue Regeln für Kurzarbeit ab April

Berlin, 13. März 2020

Der Bundestag hat bei seiner heutigen Sitzung in Berlin Änderungen für das Kurzarbeitergeld beschlossen. Die neuen Regeln sollen den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtern, Betriebe entlasten und Leiharbeitern den Bezug von Kurzarbeitergeld ermöglichen. Die Anpassungen treten bereits im April in Kraft. So möchte der Staat die negativen wirtschaftlichen Folgen durch die Coronakrise verkleinern.

Nach den neuen Regeln können Unternehmen nun bereits Kurzarbeitergeld beantragen, wenn zehn Prozent der Belegschaft von Arbeitsausfällen betroffen ist. Bislang mussten mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein. Darüber hinaus werden den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet. Kurzarbeitergeld kann jetzt auch an Leiharbeitskräfte gezahlt werden.

Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten grundsätzlich 60 Prozent des Netto-Entgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Beschäftigte in Kurzarbeit können die Leistung maximal 12 Monate lang beziehen.

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