Kritik am Prostituiertenschutzgesetz ist verfrüht

Nach Veröffentlichung eines Artikels der Rheinischen Post vom 8. Dezember 2017, in dem kritisiert wird, dass das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) sein Ziel verfehlt habe, bezieht die Düsseldorfer Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel Stellung zu den Vorwürfen.

 

Düsseldorf-Süd, 9. Dezember 2017

Vor dem Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes im Juli 2017 hatte Deutschland in seinen Nachbarländern den Ruf, das „Bordell Europas“ zu sein. Menschenhandel, Zwangsprostitution und Drogenkriminalität spielten sich tagtäglich im Schatten des Milieus ab. Mit dem Prostituiertenschutzgesetz wurden nun erstmalig in Deutschland überhaupt weitreichende Schutz- und Kontrollvorschriften erlassen und rechtliche Rahmenbedingungen für die Prostitution geschaffen. Davor war das Gewerbe hingegen völlig undurchsichtig und dereguliert.

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel, die als Berichterstatterin ihrer Fraktion an dem Gesetz mitgearbeitet hat, bezieht Stellung zu den oben genannten Vorwürfen: „Durch das Prostituiertenschutzgesetz sorgen wir für größere Transparenz und erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass die Prostituierten ihrer Tätigkeit freiwillig nachgehen und über ihre Rechte, mögliche Risiken, Anlaufstellen und Hilfsangebote aufgeklärt werden. Daraus resultieren mehr Selbstbestimmung und stärkere Schutzrechte der in dem Gewerbe tätigen Personen.“

Das Gesetz schreibt vor, dass Bordelle vor Aufnahme ihres Betriebes zugelassen werden müssen und einer strengen Aufsicht unterliegen. So müssen Bordellbetreiber und ihre Mitarbeiter sich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die Aufsichtsbehörde unterziehen und dürfen beispielsweise nicht vorbestraft sein. Auch wird Betreibern durch das neue Gesetz die Möglichkeit genommen, von den Prostituierten entwürdigende Praktiken zu verlangen. Dazu ergänzt Sylvia Pantel: „Derjenige, der käuflichen Sex anbietet, hat nun dafür zu sorgen, dass zu jeder Zeit ausreichend Präservative vorrätig sind. Das Werben für ungeschützten Geschlechtsverkehr ist ebenfalls verboten.“

Der gegenüber der Rheinischen Post geäußerte Vorwurf seitens einiger Verbände und Beratungsstellen, die Anmeldepflicht käme einem „Zwangs-Outing“ gleich, bezeichnet die Düsseldorfer Bundestagsabgeordnete als absurd: „Oberstes Ziel des Gesetzes war und ist der Schutz der Prostituierten. Sowohl die persönliche Anmeldung als auch die Gesundheitsberatung sollen den einfachen Zugang zu Hilfsangeboten ermöglichen und wurden vor allem im Interesse der Prostituierten eingeführt. Im Übrigen ist die Ausstellung der Anmeldebescheinigung auch auf einen Alias-Namen, also einen Phantasienamen, möglich, wodurch der Namensschutz gewährleistet ist “, so Sylvia Pantel weiter.

„Aufgrund mangelnder Vorschriften und Kontrollen hat die Sexindustrie in der Vergangenheit mit zum Teil menschenunwürdigen Methoden viel Geld verdient. Dem haben wir mit dem ProstSchG entgegengewirkt. Zudem wurde im Vorfeld Forderungen von Fachleuten aus Beratungsstellen, Polizei und Justiz Rechnung getragen. Von der Bordellbetreiberlobby haben wir uns nicht blenden lassen.“, führte Sylvia Pantel fort.

Die Umsetzung des Gesetzes in der vorgesehenen Form obliegt den einzelnen Bundesländern. „Ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, dass das Gesetz langfristig ein Erfolg wird. Da eine Übergangsfrist vereinbart wurde, sind die aktuell erhobenen Zahlen keineswegs aussagekräftig. Bereits jetzt von einem Scheitern des Gesetzes zu sprechen, halte ich für verfrüht und äußerst unseriös.“

Ein erster Zwischenbericht zum Prostituiertenschutzgesetz wird nach zwei Jahren erwartet – eine wissenschaftliche Evaluierung ist nach fünf Jahren vorgesehen.