Krankenkasse: Beitragszahler sollen entlastet werden

Gesetz zur Beitragsentlastung im Bundestag beraten

 

Düsseldorf-Süd, 30. September 2018

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

in dieser Woche wurde in erster Lesung ein Gesetzesentwurf zur paritätischen Finanzierung des bisherigen Zusatzbeitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung beraten. Ab dem 1. Januar 2019 wird der Beitrag zur Krankenversicherung damit wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt. Dadurch müssen Arbeitnehmer monatlich bis zu 38 Euro weniger Beiträge zahlen. Kassenreserven werden abgebaut. Der monatliche Mindestbeitrag zur Kasse für Kleinselbständige wird auf 171 Euro halbiert. Weiterhin wird etwa die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige halbiert. Finanzreserven der Krankenkassen sollen zur Entlastung der Beitragszahler durch die Festlegung gesetzlicher vorgeschriebener Höchstgrenzen und Abbaumechanismen in Form der Stabilisierung oder Senkung der Zusatzbeiträge zurückgeführt werden.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel