Kinderschutz muss dringend verbessert werden

Kriminalstatistik gibt Anlass zur Sorge

Berlin, 6. Juni 2019

Liebe Blog-Leserinnen und Blog-Leser,

heute wurden erschreckende Zahlen der “Polizeilichen Kriminalstatistik 2018” zu kindlichen Gewaltopfern vorgestellt. Demnach sind letztes Jahr 136 Kinder gewaltsam zu Tode gekommen. Fast 80 Prozent von ihnen waren zum Zeitpunkt des Todes jünger als sechs Jahre. In 98 Fällen blieb es bei einem Tötungsversuch. Bei den Zahlen zu Misshandlungen ist ein leichter Rückgang von 4.247 auf 4.180 betroffene Kinder zu verzeichnen. 

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Im Bereich sexuelle Gewalt sind die Delikte des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach den §§ 176, 176a und 176b um 6,43 Prozent gestiegen. Insgesamt waren 14.606 Kinder von sexueller Gewalt betroffen. Das sind 40 Fälle pro Tag, von denen wir Kenntnis erlangen. 
Die in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Fallzahlen zur Herstellung, zum Besitz und zur Verbreitung sogenannten kinderpornografischen Materials sind von 6.512 auf 7.449 Fälle gestiegen. Das ist ein Anstieg von 14,39 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 


Wir müssen unsere Kinder wirksamer vor Gewalt, gerade auch sexueller Gewalt, schützen. Im Februar haben wir als CDU/CSU ein Positionspapier in der Fraktion mit 26 Punkten beschlossen, das bessere Maßnahmen zur Hilfe und Prävention, aber auch härtere Strafen und mehr Befugnisse für die Ermittlungsbehörden beinhaltet. So müssen wir beispielsweise sicherstellen, dass wir das Instrument der Vorratsdatenspeicherung in Zukunft europarechtlich abgesichert wieder nutzen können, um Pädokriminelle im Netz enttarnen zu können. Die Initiative der EU-Justizminister ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ohne die Speicherung der Verbindungsdaten können schwere Ermittlungslücken entstehen, da die IP-Adressen oft die einzige Spur zu den Tätern und Täterinnen sind. Zur Strafverfolgung brauchen Ermittler und Experten dringend die Verbindungsdaten – als Instrument der Aufklärung und Prävention. 
Der Mindeststrafrahmen für den Besitz von Kinderpornographie und für sexuellen Missbrauch von Kindern muss erhöht werden – für beides liegt der Mindeststrafrahmen derzeit bei drei Monaten. Der Schutz der Schwächsten unserer Gesellschaft, der Kinder, muss in unserer täglichen Arbeit Priorität haben.

Ihre

Sylvia Pantel