Kinderrechte ins Grundgesetz?

Die Grundrechte in unserem Land gelten für alle Menschen. Sie gelten damit für Kinder wie für Erwachsene.

Berlin, 29. Januar 2015

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

dieser Tage wird viel über Schutz von Schwächeren in unserem Land und die Pflichten des Staates gesprochen. Der Schutz von Kindern ist uns sehr wichtig. In einer Anhörung im Familienausschuss haben wir über die Forderungen der Oppositionsfraktionen nach Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz diskutiert.

Der Wunsch, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, ist reine Symbolpolitik. Die Grundrechte in unserem Land gelten für alle Menschen. Die Bürgerrechte für alle Bürgerinnen und Bürger. Sie gelten damit für Kinder wie für Erwachsene.

Kinder haben in Deutschland aber nicht nur die gleichen Schutzrechte wie alle Erwachsenen. Kinder haben ein besonderes Recht auf Fürsorge, Erziehung und Bildung. In erster Linie tragen die Eltern die Verantwortung für das Wohl des Kindes. Die meisten Eltern kümmern sich vorbildlich und liebevoll um ihre Kinder. Im Allgemeinen wissen sie besser als der Staat, was für ihr Kind gut ist. Nur dort, wo Eltern versagen, ist der Staat gefordert. Wir wollen den Schutz der Kinder durch die Eltern nicht infrage stellen, sondern stärken. Eine explizite Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz bringt Kinder eher in eine rechtliche Distanz zu ihren Eltern.

Unterstützt wurde in der Diskussion auch meine Auffassung, dass eine Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche ortsnah und niedrigschwellig erreichbar sein muss. Wenn wir etwas für Kinder tun wollen, müssen wir die Hilfsangebote vor Ort in den Städten verbessern. Ein neuer Posten in Berlin ist doch für Kinder in den Städten und Gemeinden im ganzen Land keine Hilfe!

Mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Kinderkommission im Bundestag sind zudem auch auf Bundesebene wichtige Institutionen mit den Anliegen der Kinder und Jugendlichen beschäftigt.

Speziell zu diesem Thema hatten wir am Donnerstag ein Gespräch mit der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen. Sie hat die Nachwuchspolitik in Parteien und Parlamenten untersucht und fordert eine verbindliche Nachwuchsquote im Parlament für 18 bis 35-jährige Bürger, um für die junge Generation Mitbestimmung an politischen und gesellschaftlichen Prozessen sicherzustellen. Wieder einmal habe ich festgestellt, dass wir in Düsseldorf mit unseren Angeboten für Kinder und Jugendliche und der politischen Beteiligung und Partizipationsprojekten in Kindergärten und Schulen fortschrittlicher und besser dastehen als andere.
Die Erfahrungen in den Jugendparlamenten sind unterschiedlich. Viele junge Menschen wollen sich einbringen, aber sie ziehen sich zurück, wenn ihnen die Sitzungen oder die Beschlussfassungen zu lange dauern. Dazu kommen die Anforderungen von Schule, Beruf oder Studium. Ich bin davon überzeugt, dass wir die Ideen und Kompetenzen aus allen Altersstufen nutzen sollten, und ich wehre mich gegen die Einstellung, dass wir die Interessen der jungen Menschen nicht genügend berücksichtigen. Ich halte es zudem für bedenklich, wenn junge Menschen ohne Berufserfahrung ein politisches Mandat auf Landes- oder Bundesebene anstreben. Berufspolitik ist ein unsicheres Geschäft und man sollte sich immer vor Augen halten, dass ein Mandat auf Zeit erteilt wird. Dabei kann jeder Bürger, egal welchen Alters, sehr viel für sich und andere erreichen, wenn er sich politisch engagiert. Der Einstieg über ein kommunalpolitisches Engagement ist wichtig und sehr gut geeignet, weil man die politischen Strukturen kennen lernt. Vor allem erkennen junge Menschen schon in der Lokalpolitik, dass Sachzusammenhänge in unserer Gesellschaft sehr komplex sind und dass es oft einen sehr langen Atem braucht, bis sich etwas so bewegt, wie man es gern hätte.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Rundbrief Nr. 2-2016 Sie möchten den gesamten Rundbrief von Sylvia Pantel zukünftig per Email erhalten? —> weiter