Kinder haften für ihre Eltern erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro

Angehörigen-Entlastungsgesetz


Berlin, 9. November 2019

Durch das beschlossene Angehörigen-Entlastungsgesetz wird geregelt, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von mehr als 100 000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden darf.


Mit dem Gesetz sollen so Kinder und Eltern, die gegenüber Leistungsbeziehern nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) unterhaltsverpflichtet sind, entlastet werden. Hierzu wird die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu einschließlich 100 000 Euro in der Sozialhilfe ausgeschlossen. Erst wenn das Jahresbruttoeinkommen über diesem Freibetrag liegt, kann das Sozialamt künftig auf die Angehörigen zurückgreifen.


Mit dem Gesetz wird ein Signal gesetzt, dass die Gesellschaft die Belastungen von Angehörigen, beispielsweise bei der Unterstützung von Pflegebedürftigen, anerkennt und eine solidarische Entlastung erfolgt. Die Inanspruchnahme unterhaltsverpflichteter Angehöriger wird mit diesem Gesetz also erheblich begrenzt. Vom Angehörigen-Entlastungsgesetz profitieren rund 275.000 Menschen in Deutschland.