Kinder sind Menschen, also haben sie Grundrechte

Scheindebatte: Grüne und Linke möchten spezielle „Kinderrechten“ ins Grundgesetz aufnehmen

Berlin, 7. Juni 2019

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

am Donnerstag haben wir im Bundestag über die Gesetzentwürfe von Grünen und Linken diskutiert, die beide „Kinderrechte“ in das Grundgesetz aufnehmen wollen. Diese Anträge lehne ich ab, denn sie erhöhen die Bürokratie, ohne für die Kinder Verbesserungen zu schaffen.

Kinder stehen schon heute unter dem Schutz des Grundgesetzes  und können sich auf alle Grundrechte berufen, soweit sie dafür mündig sind. Falls Kindern in einem konkreten Fall die Grundrechtsmündigkeit fehlen sollte, sind Sie dann aber nicht rechtlos gestellt, sondern können durch ihre Erziehungsberechtigten vertreten werden. In den Fällen, wo Eltern die Rechte ihrer Kinder verletzen, muss der Staat bereits tätig werden. Dafür gibt es eine Vielzahl von Jugendschutzgesetzen.

Mit der besonderen Benennung und Hervorhebung von Kinderrechten würde der direkte  Einfluss des Staates in die Familie ausgeweitet. Er würde die Möglichkeiten erhalten, direkt in die Familien hinein zu regieren und das Elternrecht würde eingeschränkt.

Wenn Kinder eigene Rechte erhalten, stellt sich also die Frage, wer diese Rechte für sie wahrnehmen soll, wenn dies nicht mehr das natürliche Recht der Eltern ist. Bisher waren das die Eltern und nur bei Fehlverhalten hat der Staat das Recht und die Pflicht einzugreifen. Soll nun der Staat generell diese Kinderrechte, die es ja gibt (Menschenrechte), vertreten? Notfalls gegen den Willen der Eltern und ihrer Vorstellungen von Kindererziehung? Dafür müsste unser Staat dann zusätzliche Bürokratie aufbauen, die keinen zusätzlichen Kinderschutz bringt.

Der Staat muss derzeit manchmal eingreifen, nämlich wenn Kinder in ihren Familien vernachlässigt werden. Manchmal müssen sie sogar aus den Familien herausgeholt werden. Hier nimmt der Staat sein Wächteramt wahr, nach klar formulierten Kriterien. Aber was muss er tun, wenn das im Grundgesetz so aufgenommen wird? Es darf kein Keil in die Familie von Seiten des Staates gesetzt werden.

Wenn man Menschen in Gruppen aufteilt und jeder Gruppe bestimmte “Rechte” zuerkennt, hat das absehbare Konsequenzen. Denn dann kann jede Gruppe fordern, dass sie besondere “Rechte” erhält, die ins Grundgesetz aufgenommen werden. Wenn Kinder eigene Rechte haben, dann auch Senioren, Mütter oder Behinderte. Man könnte viele Gruppen finden, die eigenen Rechte für sich beanspruchen – es ist uferlos.

Anstatt die Möglichkeiten von Behörden auszudehnen, sollte man sich lieber darüber klar werden, was es konkret heißt, Kinder zu schützen. Was bedeutet körperliche Unversehrtheit von Kindern? Kommt der Staat seiner Pflicht nach, die zu schützen? Man kann immer wieder beobachten, dass die Jugendämter schon jetzt ihren Auftrag kaum noch erfüllen können, weil sie heillos überlastet sind. Um etwas zum Schutz von Kindern zu tun, sollte man sie finanziell so ausstatten, dass sie ihren aktuellen Auftrag erfüllen können.

Birgit Kelle hat vor kurzem im „Focus“ einen guten Artikel zu diesem Thema geschrieben, den ich Ihnen zur Lektüre empfehle: 

https://www.focus.de/politik/deutschland/gastbeitrag-von-birgit-kelle-kinderrechte-in-verfassung-mit-vorstoss-stellen-gruene-eltern-unter-generalverdacht_id_10796246.html