Internationaler Tag der Menschenrechte

Heute vor 66 Jahren – die Vereinten Nationen beschließen die Menschenrechtscharta.

 

Am 10. Dezember 1948 verlas Eleanor Roosevelt vor den Vereinten Nationen (UN) in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN-Menschenrechtscharta). Zum ersten Mal wurden Rechte formuliert, die für alle Menschen gelten sollten. Die damals 58 Staaten der Vereinten Nationen hatten sich auf das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit, Gewissens-, Religions- und Meinungsfreiheit, das Verbot von Sklaverei und Folter und das Recht auf Arbeit, Bildung und Gesundheit verständigt. Die UN-Menschenrechtscharta gehört zu den am meisten übersetzten Texten und ist nicht nur Selbstverpflichtung, sondern auch Ansporn für die Weltgemeinschaft.

Die weltweite Umsetzung der Menschenrechte ist heute noch ein ferner Traum. Das zeigen die aktuellen Krisen im Nahen Osten und in der Ostukraine. Weltweit sind Millionen Menschen auf der Flucht. Der Internationale Tag der Menschenrechte erinnert vor allem an die Bedeutung der Freiheit. Die westlichen Demokratien müssen den weltweiten Herausforderungen entschlossen und auf der Grundlage gemeinsamer Werte mit einer Stimme entgegentreten. Dazu gehören die Wahrung der europäischen Nachkriegsordnung, der Kampf gegen die Expansion des Terrornetzwerks IS, die Linderung der Not der Flüchtlinge in Syrien, im Irak und in der Ukraine. Nur so können wir den Menschenrechten weltweit Geltung verschaffen.

Wussten Sie, dass die Bundesregierung einen Beauftragten für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe hat? Hier können Sie etwas über seine Arbeit erfahren.

Den Text der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte finden Sie hier.