Ich halte das Werbeverbot für richtig

Abtreibung ist keine normale Dienstleistung

Düsseldorf-Süd, 1. Juli 2018

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

am Mittwochabend fand im Rechtsausschuss eine Sachverständigen-Anhörung zum Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche statt. Als Mitglied des Familienausschusses war ich dazu eingeladen und hatte auch Fragerecht.

In Deutschland ist “Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft” durch § 219a verboten. “Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

Linke und Grüne fordern die ersatzlose Streichung des Werbeverbots für Abtreibung, die FDP will Werbung zum eigenen Vermögensvorteil legalisieren und nur noch grob anstößige Werbung bestrafen.

Während der Anhörung kam es bei Äußerungen der von den Linken benannten Sachverständigen wiederholt zu Beifall einer größeren Gruppe von Aktivistinnen auf der Besuchertribüne. So etwas ist durch die Hausordnung des Bundestags verboten. Dementsprechend wurden die Klatscher vom Vorsitzenden ermahnt, was sie aber völlig unbeeindruckt ließ. Nach mehrfachem Klatschen standen die Aktivistinnen dann auf und trugen plötzlich alle weiße T-Shirts mit Parolen wie “Ich habe abgetrieben”. Nun mussten sie wegen Verstoßes gegen die Hausordnung gehen. Von ihrer Aktion posteten sie schon während der Anhörung Bilder auf Twitter.

Tatsächlich unterstreicht diese Stör-Aktion nur, dass es offenbar eine organisierte Kampagne gibt, die zwar das Werbeverbot in § 219 a aufgreift, sich in Wahrheit aber gegen den § 218 richtet.
Die im letzten Jahr wegen verbotener Werbung für Abtreibung zu einer Geldstrafe verurteilte Ärztin Kristina Hänel, Symbolfigur der Kampagne, genießt Unterstützung durch Pro Familia, Grüne und Linke. Auf der  Webseite “Solidarität mit Kristina Hänel” werden Spenden gesammelt, verantwortlich für diese Webseite ist Kersten Artus, Vorsitzende von Pro Familia Hamburg. Gleichzeitig ist Kersten Artus Mitarbeiterin der Linken-Abgeordneten Cornelia Möhring, die wiederum Initiatorin des Linken-Gesetzentwurf zur Abschaffung von § 219 a ist.

Es fällt auch schwer zu glauben, dass Frau Hänel völlig ahnungslos in eine missliche Lage geraten sei, weil sie in bestem Glauben auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbrüche informiert hat sowie darüber, dass sie gegen Honorar Abtreibungen vornimmt.

Frau Hänel ist ehemalige Pro Familia-Mitarbeiterin und Mitgründerin eines Familienplanungszentrums, in dem sie selbst Abtreibungen durchgeführt hat. Schon 1994 hat sie unter dem Pseudonym “Andrea Vogelsang” das Buch “Die Höhle der Löwin. Geschichte einer Abtreibungsärztin” veröffentlicht. Praktischerweise wurde das Buch nach 24 Jahren, im März 2018, rechtzeitig zur Kampagne gegen § 219a, nochmal neu aufgelegt. Darin schreibt Frau Hänel: “Ich liebe meinen Beruf, ich mache meine Arbeit gern, ich finde es schön, Schwangerschaftsabbrüche zu machen, und ich bin stolz auf mich.”

Wann das menschliche Leben beginnt, das wird häufig – je nach Parteibuch – unterschiedlich gesehen. Ich persönlich halte es hier mit dem Biologiebuch – ein menschlicher Embryo ist im biologischen Sinne menschliches Leben. Deshalb ist Abtreibung keine normale Dienstleistung, und deshalb halte ich zusammen mit der CDU/CSU-Fraktion das Werbeverbot für richtig.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel