Hochwasserschäden: Sonderfonds “Aufbauhilfe 2021” beschlossen

Düsseldorf-Süd, 28. August 2021

Die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat in vielen Regionen unseres Landes – gerade auch in Düsseldorf – Schäden ungeahnten Ausmaßes und außergewöhnliche Notsituationen verursacht. Viele Bürgerinnen und Bürger, Betriebe und andere Einrichtungen stehen nun buchstäblich vor dem Nichts und sind dringend auf solidarische Hilfe angewiesen. Wir haben daher im Deutschen Bundestag einen nationaler Solidaritätsfonds “Aufbauhilfe 2021” als Sondervermögen des Bundes errichtet. Der Fonds wird durch den Bund mit Mitteln in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet. Die Länder beteiligen sich an der Finanzierung.

Neben den bisher vom Bund und den Ländern zur Verfügung gestellten oder noch zur Verfügung zu stellenden Soforthilfen können wir damit schnelle Maßnahmen für geschädigte Privathaushalte, Unternehmen und andere Einrichtungen finanzieren.

Die Soforthilfen dienen dazu, die wirtschaftliche Existenz von Bürgern und Unternehmen zu sichern und Liquiditätsengpässe zu überbrücken.
Bei einer Vielzahl von Betrieben sind Betriebsunterbrechungen entstanden. Hier kann sich daher die Frage nach einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit und damit nach dem Bestehen einer Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags stellen. Eine temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll den geschädigten Unternehmen und ihren organschaftlichen Vertreterinnen und Vertretern Zeit geben, um die notwendigen Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen zu führen, wenn die Insolvenz durch mögliche öffentliche Hilfen, Entschädigungsleistungen, Versicherungsleistungen, Zins- und Tilgungsmoratorien oder auf andere Weise abgewendet werden kann.