Hilfe für Alleinerziehende

Beratung im Familienausschuss

Berlin, 18. März 2016

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

im Familienausschuss haben wir uns bei einer Anhörung mit Sachverständigen erneut mit der Situation der Alleinerziehenden befasst. Wir haben die Alleinerziehenden bereits in vielen Bereichen entlastet, denn viele Belastungen und Entscheidungen in Beruf und Familie müssen sie alleine tragen.

Von zahlreichen allgemeinen Verbesserungen wie der Erhöhung des Grundfreibetrages und des Kindergeldes, der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf profitieren alle Familien. Der Kinderfreibetrag, von dem jedem Elternteil die Hälfte zusteht, wurde auf 4.608 Euro erhöht. Zusätzlich gibt den Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.640 Euro. Ab Juli wird zudem der Kinderzuschlag für Geringverdiener um 20 Euro auf 160 Euro monatlich pro Kind erhöht.

Schon im vergangenen Jahr hatten wir den einmaligen Entlastungsbetrag, der die höheren Lebensführungskosten für Alleinerziehende ausgleichen soll um fast die Hälfte auf 1908 Euro erhöht. Jedes Geschwisterkind wird seitdem mit zusätzlichen 240 Euro Entlastung bei der Einkommensteuer berücksichtigt.

Eine wichtige Hilfe für Alleinerziehende sind die Kinderbetreuungsangebote. Der Bund stellt für unterschiedliche Maßnahmen im nächsten Jahr knapp 3 Milliarden Euro zur Verfügung. Wir haben das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ um eine Milliarde Euro aufgestockt, und seit 2015 beteiligt sich der Bund dauerhaft an den Betriebskosten der Kitas mit jährlich 845 Millionen Euro. Neu ist das Modellprogramm „KitaPlus“ mit 100 Millionen Euro jährlich, mit dem berufstätige Eltern auf längere Öffnungszeiten bei der Kinderbetreuung zählen können. Wir haben den Ländern auch noch zusätzlich die Mittel für das Betreuungsgeld überlassen, das sie nun für ein Landesbetreuungsgeld oder für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung einsetzen können.

Oftmals haben Alleinerziehende damit zu kämpfen, dass der andere unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Der Unterhaltsvorschuss ist genau für diesen Fall eine sehr wichtige Leistung, um die wirtschaftliche Situation zu sichern. Er wird maximal 72 Monate lang für Kinder unter 12 Jahren gezahlt, die keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Die Gesamtausgaben für den Unterhaltsvorschuss betrugen 2014 rund 843 Millionen Euro für fast 455.000 Kinder.

Immer wieder wird der Ruf nach dem sogenannten Familiensplitting laut. Nach dem Grundgesetz schützt das Ehegattensplitting die Ehe als Urform der Familie. Das halte ich für richtig. Es ist ein grundgesetzlich verankerter Auftrag des Staates, Ehe und Familie besonders zu schützen.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Rundbrief Nr. 5-2016 Sie möchten den gesamten Rundbrief von Sylvia Pantel zukünftig per Email erhalten? —> weiter