Hebammen – Hilfe bei Haftpflicht

Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe ‘Versorgung mit Hebammenhilfe’

 

Berlin, 9. Mai 2014

Bundesminister Hermann Gröhe, MdB, hat den Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe ‘Versorgung mit Hebammenhilfe’ und Lösungen für die Haftpflichtproblematik vorgestellt. Der Gruppenhaftpflichtvertrag des Deutschen Hebammenverbandes (HBV) kann bis Sommer 2016 weiter geführt werden. Die zum Juli 2014 angekündigten Prämienerhöhungen sollen von der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgeglichen werden.
Es soll eine dauerhafte gesetzliche Regelung gefunden werden, wobei die unterschiedliche Ausgangslage für Hebammen in der Geburtshilfe berücksichtigt wird. Erwogen wird die Kappung der Regressforderungen, damit die Prämien für die Berufshaftpflicht nicht weiter steigen, und es soll konkrete Vereinbarungen zur Sicherung der Qualität in der Geburtshilfe geben. Wie die auf die relativ kleine Gruppe der freiberuflich tätigen Hebammen, die auch Geburtshilfe leisten, bezogene Regelung genau aussehen soll, wird noch geprüft.
Den vollständigen Abschlussbericht gibt es auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Rundbrief Nr. 10. Sie möchten den gesamten Rundbrief von Sylvia Pantel vorab und direkt per Email erhalten? —> weiter