Ist das “Gute-Kita-Gesetz” verfassungswidrig?

Auch die beste Absicht  muss verfassungsrechtlich einwandfrei sein.

Berlin, 6. November 2018

Liebe Blog-Leserinnen und Liebe-Blog-Leser,

am Montag fand die öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum “Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung” – kurz “Gute-Kita-Gesetz” – statt.
Das Gesetz soll mit finanzieller Hilfe des Bundes die Qualität der Kindertagesbetreuung weiterentwickeln. Dafür sollen die Länder aus einem vorgegebenen “Instrumentenkasten” einzelne Maßnahmen auswählen, deren Umsetzung sie dem Bund in einem landesspezifischen Vertrag zusagen. Der “Instrumentenkasten” enthält Maßnahmen, die vom besseren Fachkraft-Kind-Schlüssel über bessere Gestaltung der Räumlichkeiten oder sprachliche Bildung bis zur Gebührenentlastung für Eltern reichen.
In der Anhörung wurden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz erhoben: der Bund dürfe nicht in dieser Form in die Kompetenz der Länder eingreifen. Auch die beste Absicht des Gesetzgebers muss verfassungsrechtlich einwandfrei sein.
Weiter wurde bemängelt, dass die förderungsfähigen Maßnahmen in höchst unterschiedlichem Maße zu einer Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung beitragen können, aber eben nicht zu vergleichbaren
Lebensverhältnissen

beitragen würde ein besserer Fachkraft-Kind-Schlüssel setzt einen völlig anderen Schwerpunkt als eine reine Gebührenentlastung. Das diene auch nicht dem vorgegebenen Ziel, so wurde kritisiert, bestehende Unterschiede zwischen den Ländern anzugleichen.
Schließlich wurden die geladenen Sachverständigen um eine Aussage gebeten, ob sie persönlich  dem “Gute-Kita-Gesetz” in der vorliegenden Form zustimmen würden. Ergebnis: von zehn Sachverständigen würden neun dem Gesetz nicht zustimmen, und eine Sachverständige enthielt sich.
Jetzt wird es bei der weiteren Behandlung des Gesetzes im Familienausschuss Einiges zu beraten geben.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel