Geschäftsmäßige und an Gewinn orientierte Sterbehilfe verboten

Bundestag beschließt Regelungen zu Palliativversorgung und Sterbehilfe

Berlin, 6. November 2015

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

die Debatte über das Thema Suizid und Beihilfe zur Selbsttötung ist schwierig. Leben und Tod sind nicht nur sehr sensible Themen, sie sind auch sehr persönlich. Viele Menschen haben ihre ganz eigenen Erfahrungen und eine persönliche Auffassung, wie mit dem Ende des Lebens umgegangen werden soll.

Die verschiedenen Anträge wurden jeweils von Abgeordneten mehrerer Parteien verfasst und unterstützt, weil dieses Thema ein ethisches und hochkompliziertes Problem erfasst, und es dabei nicht um Parteipolitik gehen sollte.

Suizid ist der medizinische Fachbegriff, Selbsttötung sagt das Recht und Selbstmord nennt es der Volksmund.
Fast jeder Deutsche ist der Meinung, die Beihilfe zur Selbsttötung sei strafbar. Im deutschen Strafrecht kann aber nur die Beihilfe zu einer Straftat strafbar sein. Selbsttötung ist in Deutschland nicht strafbar, und das schon seit dem ersten Reichsstrafgesetzbuch von 1871. Jeder Mensch kann persönlich über sein eigenes Leben verfügen. Bestimmten Gruppen, wie zum Beispiel Ärzten, ist aber durch ihr Berufsrecht (Standesrecht) jede Handlung verboten, die ein Leben beendet und nicht nur hilft, heilt oder Schmerzen lindert.

In den Medien war viel von Sterbehilfevereinen zu lesen, die Menschen dabei helfen sich selbst zu töten. Die verschiedenen Gesetzentwürfe wollten nun regeln, ob und wie Einzelpersonen oder Vereine und Organisationen anderen Menschen bei der Selbsttötung helfen dürfen und ein Geschäftsmodell daraus machen.

Die meisten Menschen wollen am Ende ihres Lebens selbstbestimmt entscheiden dürfen, wo und wie sie sterben wollen. Viele haben aber auch Angst davor, in der letzten Lebensphase unerträgliche Schmerzen, Einsamkeit und Leiden ertragen zu müssen.

Durch das heute beschlossene Gesetz wird die geschäftsmäßige und an Gewinn orientierte Sterbehilfe in Deutschland verboten. Menschen in extremen Lebenssituationen soll ein Sterben in Würde unter Beihilfe eines Anderen aber weiterhin möglich sein.

Hospiz- und Palliativversorgung:

Es gibt kein unwertes Leben. Aus meinem Weltbild als Christdemokratin und meiner tiefen persönlichen Überzeugung kann auch ein Leben mit schwerer, tödlich endender Krankheit noch voller Glück und Freude sein. Als Gesellschaft müssen wir alles daran setzen, dass ein Leben in Würde und ohne Schmerzen auch unter widrigen Umständen möglich ist.

Mit dem Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung werden die Pflege und die Versorgung schwerkranker Menschen in Deutschland zukünftig deutlich verbessert. Ziel ist, ein flächendeckendes Angebot an Hospizen, Palliativstationen und ambulanten Teams sicherzustellen.

Die wesentlichen Regelungen:

Die Ausgaben für Schmerztherapie und Begleitung durch Fachpersonal werden um ein Drittel erhöht. Der größte Teil der jährlich zusätzlich zur Verfügung stehenden 200 Millionen Euro fließt in die Finanzierung der über 200 Hospize sowie der rund 1.500 ambulanten Hospizdienste und Palliativstationen in Deutschland.

Die Palliativversorgung ist ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und wird auch im Rahmen der häuslichen Krankenpflege gestärkt.

Die Gründung von ambulanten Palliativteams auf dem Land wird besonders gefördert. Dadurch sorgen wir dafür, dass auch in der Fläche eine gute Versorgung gesichert wird. Ambulante Hospizdienste können künftig neben den Personalkosten auch Sachkosten abrechnen, etwa Fahrtkosten für ihre ehrenamtlichen Mitarbeiter.

Die Zusammenarbeit der Palliativteams und Hospizdienste mit Pflegeheimen und Krankenhäusern wird durch finanzielle Anreize verbessert. Das Zusammenwirken von professioneller und ehrenamtlicher Betreuung, die Versorgung durch Hospiz- und Palliativteams und die Kooperation mit Haus- und Fachärzten und stationären Pflegeeinrichtungen wird gestärkt.

Viele Menschen wissen nicht, über welche Möglichkeiten die Palliativmedizin heute verfügt und was ein Hospiz leisten kann. Versicherte haben jetzt einen Anspruch auf eine umfassende individuelle Beratung und Hilfestellung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Dazu gehören auch Informationen über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel

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