Georgien und Maghreb-Staaten gelten als sicher 

Bundestag stuft vier weitere Länder als sicher Herkunftsländer ein

Düsseldorf-Süd, 20. Januar 2019

Die Zahl der Asylanträge ist im abgelaufenen Jahr 2018 stark gesunken. Dennoch sind darunter immer noch viele Asylanträge, die von vornherein sehr geringe Erfolgsaussichten haben. Diese Anträge sollen daher zügig bearbeitet und entschieden werden können, sodass im Falle einer Ablehnung auch die Abschiebung schneller erfolgen kann. 
Bereits die Einstufung der Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten konnte einen erheblichen Rückgang der Asylsuchenden aus diesen Staaten herbeiführen. Durch den Gesetzesentwurf, der an diesem Freitag im Bundestag verabschiedet wurde, werden die Staaten Georgien, die Demokratische Volksrepublik Algerien, das Königreich Marokko und die Tunesische Republik, vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats, künftig ebenso als sichere Herkunftsstaaten behandelt. Die Bundesregierung kam nach sorgfältiger Prüfung zu dem Ergebnis, dass generelle, systematische und durchgängige Verfolgung, sowie kriegerische Konflikte und sonstige politisch motivierte Beeinträchtigungen in den genannten Ländern nicht zu erwarten beziehungsweise deren Verhinderung gewährleistet sind. 
Im Ergebnis werden die Erfolgsaussichten auf einen positiven Asylbescheid von Asylsuchenden aus diesen Ländern erheblich gesenkt und die Rückführungen entscheidend beschleunigen kann. Damit werden die Kommunen entlastet und letztlich auch die Kapazitäten für die tatsächlich schutzbedürftigen Asylsuchenden erhöht. Zudem wird der Motivation eines Zuzugs nach Deutschland aufgrund nicht asylrelevanter Hintergründe die Attraktivität entzogen. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung wird durch den Gesetzentwurf allerdings nicht berührt.