Familiennachzug neu gereglt

Beschränkung auf 1.000 Personen pro Monat

Berlin, 15. Juni 2018

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

der Bundestag hat diese Woche über die Neuregelung zum Familiennachzug bei subsidiär geschützten Flüchtlingen abgestimmt.  Das Gesetz sieht vor, den derzeit ausgesetzten Nachzug ausländischer Mitglieder der Kernfamilie – Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und ledige minderjährige Kinder – zu subsidiär, also eingeschränkt Schutzberechtigten aus humanitären Gründen, ab Anfang August diesen Jahres für 1.000 Personen pro Monat zu gewähren. Dabei soll laut Bundesinnenministerium für die Zeit vom 1.08.2018 bis 31.12.2018 die Begrenzung bei insgesamt 5.000 Visa liegen. Bis zum Jahresende kann das nicht ausgeschöpfte Kontingent den Angaben zufolge auf den Folgemonat übertragen werden, danach nicht mehr.

Mit dem Gesetzentwurf wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen ab August Angehörige der Kernfamilie zu subsidiär Schutzberechtigten nach Deutschland nachziehen können. Dabei soll neben der individuellen Lebenssituation des in der Bundesrepublik lebenden Schutzberechtigten auch die Situation seiner im Ausland befindlichen Angehörigen berücksichtigt werden. Die Auslandsvertretungen sollen die auslandsbezogenen und die Ausländerbehörden die inlandsbezogenen Aspekte prüfen. Anhand der von ihnen beigebrachten Informationen trifft das Bundesverwaltungsamt laut Vorlage „eine intern rechtlich verbindliche Entscheidung, welche Familienangehörigen zu den monatlich bis zu 1.000 Nachzugsberechtigten gehören“.

Der Plan von Bundesinnenminister Seehofer für eine Zurückweisung von Flüchtlingen an den deutschen Grenzen hat kontroverse Diskussionen hervorgerufen. Grundsätzlich hat jeder, der in Deutschland einen Asylantrag stellt, das Recht auf ein Dublin-Verfahren, bei dem geprüft wird, welches Land für das konkrete Asylverfahren zuständig ist. Viele Flüchtlinge haben auf ihrem Weg bereits in anderen EU-Staaten Asyl beantragt und wurden dort auch registriert. Diese Flüchtlinge sollten nicht einreisen dürfen und müssten direkt an der Grenze zurückgewiesen werden. Auch bereits abgeschobene Asylbewerber sollten beim erneuten Einreiseversuch abgewiesen werden.

Ich unterstütze Bundeskanzlerin Merkel in ihrer Aufgabe Europa zusammen zu halten und eine europäisch abgestimmte Lösung in der Asylpolitik zu finden.  Jedoch muss es möglich sein, diejenigen Asylsuchenden, die bereits in anderen EU-Ländern registriert sind und einen Asylantrag gestellt haben, zurückzuweisen. Ebenso sind Fälle, die hier schon ein Verfahren durchlaufen haben und abgelehnt wurden, zurückzuweisen. Ich hoffe, dass sich die Spitzen von CDU/CSU einigen. Ich selber teile die Einschätzung des Bundesinnenministers Seehofer, jedoch sollte eine 14-tätige Verzögerung eben nach dem EU-Gipfeltreffen kein Problem sein.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel

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