EU-Gipfel zur Flüchtlingspolitik: Mehr Ordnung und Steuerung in der Migrationspolitik

Das wurde im Europäischen Rat am 28. & 29. Juni besprochen, eine kurze Zusammenfassung:

 

Reduzierung der illegalen Migration nach Europa – Kampf gegen die Schlepper
Um die illegale Migration nach Europa zu reduzieren, brauchen wir den Schutz der Außengrenzen und die Kooperation mit Drittstaaten. Die Ankünfte über die drei Mittelmeerrouten sind seit Oktober 2015 um 95 % gesunken. Der Europäische Rat hat folgende Beschlüsse gefasst:

  • Die zweite Tranche der Unterstützungsleistungen für Flüchtlinge in der Türkei von 3 Mrd. Euro wird auf den Weg gebracht und der EU-Treuhandfonds für Afrika um 500 Mio. Euro aus dem Europäischen Entwicklungsfonds aufgestockt. Die Mitgliedstaaten sollen weiter zum EU-Treuhandfonds für Afrika beitragen.
  • Im Gebiet der EU sollen aus Seenot Gerettete im Einklang mit dem Völkerrecht in kontrollierte Zentren übernommen werden, um dort Asylverfahren zu durchlaufen. Schutzberechtigte sollen auf freiwilliger Basis verteilt werden.
  • Die Unterstützung für die Sahel-Staaten und die libysche Küstenwache soll aufgestockt werden.

Um das Migrationsproblem an seiner Wurzel anzugehen, bedarf es nach der Überzeugung des Europäischen Rates einer Partnerschaft mit Afrika, die auf einen grundlegenden sozio-ökonomischen Umbau des afrikanischen Kontinents abzielt.

Grenzschutz
Der Europäische Rat hat beschlossen, die Ausstattung von FRONTEX aufzustocken und das Mandat zu erweitern. FRONTEX soll nach dem Willen der Europäischen Kommission bis 2020 in der Lage sein, 10.000 Grenzpolizisten einzusetzen und auch in Drittstaaten tätig zu werden. Ebenso soll das Europäische Asylunterstützungsbüro (EASO) weiter gestärkt und zu einer Europäischen Asylagentur mit erweiterten Zuständigkeiten ausgebaut werden.

Ordnung und Reduzierung der Sekundärmigration
Die Zahl der Asylerstanträge in Deutschland liegt in den ersten fünf Monaten des Jahres 2018 um etwa 20 % niedriger als im gleichen Zeitraum 2017. Die Zahl der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge soll weiter reduziert werden. Dazu hat der Europäische Rat Folgendes beschlossen:

„Was die Lage innerhalb der EU betrifft, so droht die Sekundärmigration von Asylbewerbern zwischen Mitgliedstaaten die Integrität des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und des Schengen-Besitzstands zu gefährden. Die Mitgliedstaaten sollten alle erforderlichen internen Rechtsetzungs- und Verwaltungsmaßnahmen gegen diese Migrationsbewegungen treffen und dabei eng zusammenzuarbeiten.“

  • Für das Gemeinsame Europäische Asylsystem konnten noch nicht alle Rechtsakte beschlossen werden. Deshalb ist es im Vorgriff auf eine gesamteuropäische Lösung notwendig, zwischen Staaten gemeinsamen Willens gegenseitige Absprachen zu treffen, um insbesondere die Dublin-Verordnung effektiver umzusetzen.
  • Dabei gilt der Grundsatz, dass wir nicht unilateral, nicht unabgestimmt und nicht zu Lasten Dritter handeln wollen.
  • Den Kern der Dublin-Verordnung bildet der Grundsatz, dass Schutzsuchende sich das Land der Bearbeitung ihres Schutzantrags nicht aussuchen können. Gleichzeitig dürfen wir die Länder, in denen Flüchtlinge und Migranten ankommen, nicht alleine lassen.
  • Außerdem streben wir an, dass die Mitgliedstaaten wirklich alle Asylsuchenden im EURODAC-System registrieren. Das erhöht die Sicherheit im Schengen-Raum.

Im EURODAC-System werden neben den Fingerabdrücken folgende Daten von den EU-Mitgliedstaaten übermittelt:

  • Herkunftsmitgliedstaat;
  • Geschlecht der Person;
  • Ort und Zeitpunkt der Antragstellung oder Zeitpunkt des Aufgreifens;
  • Kennnummer;
  • der Zeitpunkt der Abnahme der Fingerabdrücke;
  • der Zeitpunkt der Übermittlung der Daten an die Zentraleinheit.

Maßnahmen an den Punkten der deutsch-österreichischen Grenze, an denen Grenzkontrollen durchgeführt werden

  • Einrichtung grenznaher Rückkehrmechanismen
  • Griechenland und Spanien haben sich auf politischer Ebene bereit erklärt, künftig Asylsuchende wieder aufzunehmen, die bei ihnen EURODAC-registriert wurden und von den deutschen Behörden an der deutsch-österreichischen-Grenze festgestellt werden.
  • Detailverhandlungen darüber können noch im Juli durch die Innenminister durchgeführt und beendet werden. Deutschland wird die Fälle der Familienzusammenführungen in Griechenland und Spanien schrittweise abarbeiten und abschließen.

Vorgehen bei Asylsuchenden, die über die Binnengrenzen außerhalb von Kontrollpunkten nach Deutschland gelangen

  • Asylsuchende mit EURODAC-Eintrag, die nicht unter einen grenznahen Rücknahmemechanismus fallen oder ungeachtet der Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze einen Weg nach Deutschland finden, sind in Besondere Aufnahmeeinrichtungen (AnKER-Zentren) gemäß § 5 Absatz 5 Asylgesetz aufzunehmen.
  • Auf diese Weise wird das BAMF in die Lage versetzt, ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen (eine Woche Asylverfahren; beschleunigtes Rechtsmittelverfahren). In der Besonderen Aufnahmeeinrichtung gilt eine erweiterte, sanktionsbewehrte Residenzpflicht. Die Verteilung auf die Kommunen ist ausgeschlossen.
  • Durch den verstärkten Einsatz von Schleierfahndungen kann die Zahl derer deutlich erhöht werden, die mit einem EURODAC-Eintrag grenznah erfasst werden.

Zahl der Dublin-Rücküberstellungen steigern
Heute gelingt eine Dublin-Rücküberstellung aus Deutschland nur in ca. 15 % der Fälle. Um diese Quote deutlich zu steigern, schließen wir mit verschiedenen Mitgliedstaaten Abkommen gemäß Art. 36 Dublin-Verordnung ab. Diese Abkommen beschleunigen die Rückführungsprozesse und beseitigen Rücknahmehindernisse.
Von Seiten folgender Länder gibt es Zusagen auf politischer Ebene, solche Abkommen abzuschließen: Belgien / Dänemark / Estland / Finnland / Frankreich / Litauen / Lettland / Luxemburg /Niederlande / Polen / Portugal / Schweden / Tschechien / Ungarn.

Zusätzliche Verstärkung der Außengrenzkontrollen durch Entsendung deutscher Bundespolizisten

  • Durch Entsendung deutscher Polizisten in Übereinkunft mit Bulgarien an die bulgarische Außengrenze des Schengen-Raums werden wir die Zahl der in den Schengen-Raum Einreisenden weiter senken.
  • Wir werden die in Griechenland an den Grenzen zu Mazedonien und Albanien eingesetzten Frontex-Verbände verstärken. Diese Maßnahmen sollen bis Ende August umgesetzt werden. Wir müssen auch bereit sein, im Bedarfsfall Slowenien und Kroatien beim Grenzschutz zu unterstützen.

Missbrauch von Schengen-Visa stärker bekämpfen
Im Jahr 2017 hatte eine fünfstellige Zahl von Asylsuchenden in Deutschland einen Eintrag im EU-Visa-Informationssystem. Daher wird der Rat der EU-Innen- und Außenminister beauftragt, umgehend eine striktere Praxis der Vergabe von Schengen-Visa zu beschließen.