Entschiedener Kampf gegen islamistische Einrichtungen und Gefährder

Verfassungsfeindliche Organisationen verbieten

Düsseldorf-Süd, 7. November 2020

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

die jüngsten terroristischen Ereignisse in Europa haben auch mich sehr erschüttert. Nach Frankreich wurde nun auch Österreich Ziel eines islamistischsten Angriffs, bei dem es Tote und Schwerverletzte gab. Wir kämpfen in Europa seit langem gegen islamistischen Extremismus. Die neuerlichen Anschläge haben uns aber vor Augen geführt, dass wir noch viel entschiedener gegen diese Form des Extremismus vorgehen müssen. Frankreich hat eine Auflösung der rechtsextremen, türkisch-nationalistischen “Grauen Wölfe” angeordnet. Die Organisation ist auch in Deutschland aktiv, es gibt ungefähr 170 Vereine mit 7.000 Mitgliedern. Wir sollten sie und andere verfassungsfeindliche islamistische Organisationen wie die Muslimbruderschaft auch in Deutschland verbieten. Vom Verfassungsschutz beobachtete Organisationen und Vereine sowie deren Dachverbände dürfen darüber hinaus keine öffentliche Förderung mehr erhalten.In diesem Zusammenhang haben wir auch Änderungen am Aufenthaltsgesetz vorgenommen. Abgeschobene Gefährder und Ausländer, die durch schwere Straftaten aufgefallen sind und denen der Aufenthalt in Deutschland verboten wurde, dürfen nun in Haft genommen werden, wenn sie erneut einreisen oder einen Asylantrag stellen wollen. Außerdem prüfen wir, Gefährder in Länder abzuschieben auch wenn es für die Gefährder dort keine Ansprechpartner gibt. Ob auch in Risikogebiete wie Syrien abgeschoben werden kann, wird noch diskutiert.

Ihre 

Sylvia Pantel