Elterngeld Plus

Bundesregierung beschließt Verbesserungen beim Elterngeld.

Berlin, 6. Juni 2014

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die Reform des ‘Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes’ beschlossen. Das ist ein weiterer Baustein für mehr Wahlfreiheit für Familien und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Seit 2007 unterstützt das Elterngeld Familien finanziell und motiviert verstärkt auch Väter, sich zu Hause um die Kinder zu kümmern. Es wird bisher maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Wer vorher wieder beruflich tätig wurde, verlor den Anspruch. Zukünftig können teilzeitarbeitende Eltern das Elterngeld Plus doppelt so lange erhalten: Ein Elterngeld-Monat entspricht zwei Elterngeld Plus-Monaten. Wenn sich Eltern die Betreuung ihres Kindes teilen und parallel mindestens vier Monate lang zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate Elterngeld Plus (Partnerschaftsbonus).

ElterngeldPlusci_87440Daneben gibt es Verbesserungen bei der Elternzeit. Eltern können statt bisher 12 zukünftig 24 Monate der Elternzeit (also eine unbezahlte Auszeit vom Job) zwischen dem dritten und achten Geburtstag ihres Kindes beanspruchen – ohne Zustimmung des Arbeitgebers gegen eine längere Anmeldefrist von 13 Wochen.

Eltern können sich Beruf und Kinderbetreuung von Anfang an partnerschaftlich einteilen und gewinnen mehr Zeit füreinander. Sie haben jetzt deutlich mehr Wahlmöglichkeiten: Elterngeldbezug ohne Erwerbstätigkeit, Elterngeldbezug in Kombination mit einer Teilzeittätigkeit, gemeinsame Elternzeit beider Eltern oder abwechselnde Inanspruchnahme von Elterngeld.

Der Gesetzentwurf wird nun in den Bundestag eingebracht und beraten. Weitere Antworten zu den neuen Regelungen finden sich auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums.

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Rundbrief Nr. 12. Sie möchten den gesamten Rundbrief von Sylvia Pantel vorab und direkt per Email erhalten? —> weiter