Eltern in der Coronakrise nicht benachteiligen

Neue Regeln für das Elterngeld rückwirkend zum 1. März

Berlin, 24. April 2020

Eltern werden in der Corona-Krise nicht benachteiligt. Deshalb wird ein neues Gesetz eine Reduktion des Elterngelds aufgrund von Einnahmeausfällen durch die Corona-Krise, bspw. durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit, verhindern. Krisenbedingte Einnahmeausfälle werden bei der Berechnung des Elterngelds deshalb künftig nicht berücksichtigt. Zeiten mit verringertem Einkommen reduzieren das Elterngeld nicht und haben bei einem weiteren Kind auch keinen negativen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes.

Eltern verlieren außerdem auch nicht den Partnerschaftsbonus, wenn sie mehr oder weniger arbeiten als geplant. Der Bonus ist eine zusätzliche Leistung, die an Mütter und Väter ausgezahlt wird, die beide in Teilzeit arbeiten und sich gemeinsam um die Kindererziehung kümmern. Außerdem sorgt das Gesetz für mehr Flexibilität. Eltern, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten, können ihre Elterngeldmonate aufschieben. Das heißt: Ist es ihnen nicht möglich, ihre Elterngeldmonate zwischen dem 1. März und 31. Dezember 2020 zu nehmen, können sie diese nehmen, wenn die Corona-Krise überstanden ist, spätestens zum Juni 2021.

Das Gesetz wird rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD wurde am Mittwoch im Bundestag in Berlin verabschiedet.