CDU-Gesetz zur vertraulichen Geburt rettet Kinderleben

Immer mehr Frauen nutzen die Möglichkeit einer anonymen Geburt

Berlin, 5. Januar 2017

Für die meisten Frauen lösen die zwei farbigen Balken eines Schwangerschaftstests große Freude aus, denn für sie bedeutet eine Schwangerschaft pures Glück. Es sind die ersten Anzeichen der Schwangerschaft, der Gedanke, dass nun ein Kind im Mutterleib heranwächst und die ersten spürbaren Bewegungen des Ungeborenen die Gefühle der Zufriedenheit und Vorfreude hervorrufen.

Für manche Frauen jedoch ist die Nachricht einer Schwangerschaft mit Ängsten und Sorgen verbunden. Oft fühlen sie sich als werdende Mutter den bevorstehenden Herausforderungen und Aufgaben nicht gewachsen und manche trauen sich nicht über ihre Schwangerschaft zu sprechen. Wenn die Verzweiflung überhand gewinnt und keine unterstützende Hilfe auffindbar wäre würden eventuell einige Mütter keinen Ausweg sehen und ihre Kinder gleich nach der Geburt aussetzen oder sie alleine in der Wohnung zurück lassen.

Unter der Familienministerin Christina Schröder wurde das Gesetz zur vertraulichen Geburt verabschiedet, welches Frauen, die sich in einer Notlage befinden, die Möglichkeit bietet ihr Baby mit der Unterstützung von Ärzten und Hebammen in einem Krankenhaus zu gebären. Vor der Geburt des Kindes können Frauen Beratungsstellen aufsuchen, die sie an ein Krankenhaus vermitteln und eine anonyme Geburt ermöglichen. Mit diesem Vorgehen wird sowohl die Gesundheit des Kindes als auch der der Mutter besser geschützt. Das Neugeborene wird zur Adoption frei gegeben und hat so die Chance in einer Familie aufzuwachsen die Liebe und Geborgenheit bietet. Im Sozialamt wird der Name der Mutter vertraulich und unter Verschluss aufbewahrt und erst dann dem Kind übermittelt, wenn dies die Mutter wünscht. Diese muss sich bis zum 16. Lebensjahr des Kindes entscheiden ob es jemals erfahren soll, wer die wahrhaftige Mutter ist.

Das Gesetz der vertraulichen Geburt trat zum 01. Mai 2014 in Kraft. Seitdem haben immer mehr Mütter von dem Angebot Gebrauch gemacht. So waren es in dem Jahr in dem das Gesetz in Kraft trat 71 vertrauliche Geburten, die vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben registriert wurden. Im Folgejahr 92 Geburten und 2016 122 Kinder die in ganz Deutschland vertraulich auf die Welt kamen. Somit stieg der Durchschnitt von ca. 8 auf ca. 10 vertrauliche Geburten pro Monat an. Seit 2015 fallen nunmehr keine Kosten für Kliniken an, da diese vollkommen vom Bund übernommen werden. Seit der Einführung des Gesetzes konnten insgesamt 285 Kinderleben gerettet werden. Der Bund begleitet Schwangere den gesamten Weg bis zur Geburt völlig kostenfrei. Für werdende Mütter fallen weder für die Beratung noch für Vor- bzw. Nachuntersuchungen als auch für die Geburt Kosten an.

Für weitere Informationen zur vertraulichen Geburt besuchen Sie bitte auch folgende Seiten:
https://www.geburt-vertraulich.de/startseite/
http://www.bafza.de/aufgaben/vertrauliche-geburt.html