Bundestag stimmt über Wechselmodell bei Kinderbetreuung ab

Wenn die Eltern getrennt leben: Welches Sorgerecht sollte grundsätzlich gelten?

 

Düsseldorf-Süd, 18. März 2018

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

am Donnerstag stand im Bundestag ein Antrag zur Abstimmung, mit dem das Wechselmodell bei der Kinderbetreuung im Falle der Trennung der Eltern als Regelfall gesetzlich festgeschrieben werden sollte. Eltern tragen auch über eine Trennung hinaus gemeinsam Verantwortung für ihre Kinder. Das Wechselmodell kann daher für Familien durchaus eine gute Entscheidung sein. Für mich ist jedoch entscheidet, dass das Kindeswohl stets an erster Stelle steht. Haben Kinder beispielsweise physische oder psychische Gewalt erfahren oder sind ihre Eltern nicht zur Kooperation fähig, muss eine paritätisch aufgeteilte Betreuung nicht die optimale Lösung sein. Auch wenn das Wechselmodell der Kinderbetreuung für viele Kinder getrennter Eltern der richtige Weg sein kann, bin ich der Meinung, dass wir dieses den Familien nicht als gesetzlichen Regelfall vorschreiben dürfen, sondern individuell entscheiden müssen.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel