Bundestag stimmt für Rentenpaket

Mütterrente bis Erwerbsminderungsrente – Ein Überblick über die Änderungen

Berlin, 9. November 2018

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

am Donnerstag haben wir im Bundestag das “Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung” (Rentenpaket) beschlossen. Zu den wichtigsten Regelungen gehören:

Verbesserte Kindererziehungszeiten (Mütterrente)
Lange hatte ich mich dafür eingesetzt, dass die Erziehungszeiten auch von älteren Müttern stärker in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren sind, hatten nicht die guten Rahmenbedingungen, wie sie heute für junge Familien bestehen. Bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten waren sie schlechter gestellt als junge Mütter. Das war eine Gerechtigkeitslücke, die ich schließen wollte.
Gemeinsam mit der Frauen Union habe ich schon vor Jahren eine Initiative gestartet, die sich für mehr Leistungsgerechtigkeit für Mütter aller Generationen einsetzt. Wir hatten tausende von Unterschriften gesammelt und einen entsprechenden Antrag auf dem CDU-Bundesparteitag durchgesetzt. Mit Erfolg: Das Thema wurde in das Regierungsprogramm 2013 – 2017 “Gemeinsam erfolgreich für Deutschland” der Union aufgenommen, es wurde Bestandteil des Koalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und SPD und am 23. Mai 2014 wurde das entsprechende Gesetz vom Deutschen Bundestag auf den Weg gebracht. Mütter oder Väter erhalten seit dem 1. Juli 2014 für jedes vor 1992 geborene Kind, statt wie davor nur ein Jahr, zwei Jahre Kindererziehungszeiten in der Rente angerechnet.
Zum 1. Januar 2019 wird die Mütterrente nun erneut steigen. In Zukunft wird die Kindererziehungszeit für Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, um weitere sechs Monate auf nun 2,5 Jahre Versicherungszeit verlängert. (Hinweis: Für ab 1992 geborene Kinder werden schon heute 3 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet).
In der vorangegangenen Legislaturperiode hatten wir bereits die Kindererziehungszeit (= Rente für vor 1992 geborene Kinder) von einem auf zwei Jahre erhöht.

Verbesserte Erwerbsminderungsrente
Wer wegen Krankheit oder Unfall vorzeitig Rente beantragen muss, wird künftig durch die neue Zurechnungszeit finanziell bessergestellt. Zukünftig wird diese Zurechnungszeit bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze ausgeweitet. Daher wird sie für Rentenzugänge im Jahr 2019 in einem Schritt auf das vollendete 65. Lebensjahr und acht Monate verlängert und von 2020 bis 2031 schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr verlängert. Entsprechendes gilt für die Renten wegen Todes. Die Verlängerung wird auch auf die Alterssicherung der Landwirte übertragen.
Stabilisierung von Rentenniveau und Beitragssatzgarantie
Bis zum Jahr 2025 wird die heutige Sicherungsgrenze des Rentenniveaus vor Steuern von 48 % festgeschrieben. Das Rentenniveau stellt dabei aber nicht den individuellen Rentenanspruch jedes Einzelnen dar, sondern die Relation zwischen der Höhe der Standardrente (45 Jahre Beitragszahlung auf Basis eines Durchschnittsverdienstes) und dem Entgelt eines Durchschnittsverdieners.
Ferner wird gesetzlich festgelegt, dass der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung bis zum Jahr 2025 auf höchstens 20 % ansteigen darf. Die Untergrenze des Beitrages wird bei 18,6 % festgeschrieben. Die Rentenversicherung steht dank der Politik der Union heute auf einem soliden finanziellen Fundament. Der Bund garantiert die Absicherung durch Bundesmittel.
Zusätzlich leistet der Bund in den Jahren 2022 bis 2025 Sonderzahlungen in Höhe von zunächst 500 Mio. Euro je Jahr.

Entlastung von Geringverdienerinnen und Geringverdienern
Menschen, die in der bisher vom Gesetz so bezeichneten Gleitzone zwischen 450,01 Euro bis 850 Euro monatliches Arbeitsentgelt erzielen, wurden schon nach geltendem Recht bei den Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung entlastet. Diese Zone soll auf 1300 Euro ausgeweitet werden. Diese Regelung betrifft vor allem Menschen, die von einer steuerlichen Entlastung nicht profitieren können.
Zukünftig ergeben sich aber anders als bisher aus den geringeren Beiträgen keine Nachteile mehr bei der späteren Rente. D.h. es wird ein Rentenanspruch erworben, der dem tatsächlichen Gehalt entspricht, obwohl geringere Beiträge gezahlt werden.
Mit dieser Reform sorgen wir für zahlreiche Verbesserungen bei der Rente. Davon profitiert sowohl die jüngere Generation als auch die Senioren. Die Neuregelung für künftige Erwerbsminderungsrenten oder die Entlastung der Geringverdiener ist vor allem für die jüngere Generation von Bedeutung.

Rentenfinanzen
Trotz der Mehrausgaben aus dem Rentenpaket hat sich die Finanzlage der Rente dank der guten wirtschaftlichen Entwicklung und der Lage am Arbeitsmarkt weiter verbessert. Die Rücklage der allgemeinen Rentenversicherung befindet sich auf einem Rekordniveau in Höhe von über 38 Mrd. Euro. Die Beiträge zur Rentenversicherung sind seit 2011 schrittweise von 19,9 % auf 18,6 % gesunken und werden voraussichtlich einige Jahre auf diesem niedrigen Niveau stabil bleiben. Im selben Zeitraum sind die Renten in Westdeutschland um 16,6 % und im Osten sogar um über 21,8 % gestiegen. Dies war von Experten vor Jahren nicht für möglich gehalten worden. Die Rentenversicherung befindet sich in einer hervorragenden finanziellen Verfassung und ist leistungsfähig wie nie zuvor. Damit hat sich die Einschätzung unseres ehemaligen Arbeitsministers Norbert Blüm aus dem Jahre 1986 bis heute als zutreffend erwiesen: Die Renten sind sicher.
Wir müssen weiter daran arbeiten, die Rente generationengerecht und zukunftsfest auszugestalten. Dazu haben wir eine Kommission eingerichtet, die sich insbesondere damit beschäftigt, wie die Alterssicherung für die Zeit nach 2025 ausgestaltet werden muss. Die Kommission wird ihren Bericht 2020 vorlegen. Wir als Gesetzgeber werden dann zu prüfen haben, welche weiteren Schritte wir einleiten müssen, damit unsere Alterssicherung sicher bleibt.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel