Bundestag beschließt Mindestlohn

Ab Januar 2015 gilt ein Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro je Arbeitsstunde. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.

 

Berlin, 4. Juli 2014

Je mehr Tarifvertrag, desto weniger Staat. Natürlich ist es besser, wenn die Tarifparteien die Löhne selbst regeln. Aber in Bereichen ohne Tarifverträge muss der Staat die Arbeitnehmer schützen.

Am Donnerstag wurde das Mindestlohngesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Sowohl für die Situation der Langzeitarbeitslosen als auch für Praktika bis zu drei Monaten gibt es Ausnahmen vom Mindestlohn. Auch für Saisonarbeitskräfte – die für Spargel-, Obst- und Weinbauern genauso wichtig sind wie für Spargel- und Obstesser und Weintrinker – haben wir vernünftige Ausnahmeregelungen gefunden. Ab Januar 2015 wird einmalig ein Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro je Zeitstunde festgelegt, der im zweijährigen Zyklus durch eine unabhängige, paritätisch besetzte Kommission angepasst wird. Damit konnte die Union verhindern, dass der Mindestlohn in Zukunft politisch festgelegt wird.
Zugleich soll ein Evaluationsbericht vorgelegt werden, wie sich der Mindestlohn auf Wettbewerb und Beschäftigung auswirkt. Die Übergangszeit für Tarifverträge mit Löhnen unterhalb des Mindestlohns wird bis Ende 2017 verlängert. Die erstmalige Anpassung soll zum 1. Januar 2018 erfolgen.

Fragen und Antworten zum Mindestlohn finden sich hier.

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Rundbrief Nr. 14. Sie möchten den gesamten Rundbrief von Sylvia Pantel vorab und direkt per Email erhalten? —> weiter