Bundestag beschließt Migrationspaket

Sylvia Pantel erklärt, warum sie mit den Gesetzesänderungen nun zufrieden ist

Berlin, 7. Juni 2019

Liebe-Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser, 

heute wurde im Bundestag über das Migrationspaket abgestimmt – eine Änderung von sieben Gesetzen -, mit dem wir die Zuwanderung besser steuern.

Wir hatten mehrere Ziele:

Wir wollen, dass abgelehnte Asylbewerber Deutschland schneller wieder verlassen und dass Unternehmer einfacher zu fehlenden Fachkräften kommen, wenn klar ist, dass sie ein Gewinn für unsere Gesellschaft sind. Alle, die vor dem 1. August 2018 eingereist sind und eine Arbeit haben und die Kriterien erfüllen, können bleiben. Aber wer seitdem eingereist ist, wird nach dem neuen Recht behandelt, um keine falschen Anreize zu setzen und Hoffnungen zu wecken.

Das Migrationspaket ist ein großer Erfolg, und wir Parlamentarier haben im Verlauf der Verhandlungen zum ursprünglichen Vorschlag noch massive  Verbesserungen erwirkt. Unsere erfolgreichen Änderungsvorschläge waren insgesamt 50 Seiten lang, und für uns waren eben auch die positiven Auswirkungen für Deutschlands besonders wichtig.

Asylbewerber müssen jetzt bis zu 18 Monate in den Anker-Zentren bleiben, damit die Behörden ausreichend Zeit haben, den Asylantrag zu prüfen. Wer zur Ausreise verpflichtet ist und nach Ablauf von 30 Tagen immer noch nicht ausgereist ist, kann ohne Ankündigung in Gewahrsam genommen und abgeschoben werden. Damit reagieren wir auf den Missbrauch und den Versuch, Ausreisepflichtige vor der Abschiebung zu warnen und ihnen die Gelegenheit zum Untertauchen zu verschaffen.

Die Länder erhalten nun die Möglichkeit, Ausreisepflichtige in Justizvollzugsanstalten festzuhalten, wenn die Trennung zu Straftätern gewährleistet ist. Damit die Städte und Ballungszentren entlastet werden und die Gefahr der Entstehung von Parallelgesellschaften verringert wird, kann anerkannten Asylbewerbern jetzt für bis zu drei Jahre ein Wohnsitz zugewiesen werden.

Wer Asyl beantragt, muss an der Identitätsfeststellung mitwirken, denn Asyl gibt es nur für politisch Verfolgte, und die Behörden müssen wissen, wer die Antragsteller sind und ob sie Anspruch auf Asyl haben. Deshalb dürfen auch die, die dabei ihre Mithilfe verweigern, mit keinem Entgegenkommen unsererseits rechnen. Wer über seine Identität gelogen hat, darf nicht mit einer Aufenthaltsgenehmigung „belohnt“ werden.

Wer auch in Deutschland Asyl beantragt, obwohl er schon in einem anderen Land Asyl beantragt hat, wird keine Bewilligung bekommen. In solchen Fällen werden die Sachleistungen bis zur Ausreise auf ein Minimum reduziert werden können.

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, wurde die Duldung von Ausländern, die sich in der Ausbildung befinden oder einer Beschäftigung nachgehen, vereinfacht und die Möglichkeit, den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen, erleichtert. Entscheidend für eine Aufenthaltsgenehmigung ist, dass die Einwanderer einen Arbeitsvertrag vorweisen können und ihre Ausbildung als gleichwertig anerkannt wird. Die „Vorrangprüfung“ und die Definition von „Engpassberufen“ sollen wegfallen, können aber bei Bedarf wieder eingeführt werden.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel

P.S.: In Absprache stelle ich Ihnen gerne das Anschreiben meiner Kollegen Thorsten Frei, Hermann Gröhe, Mathias Middelberg und Peter Weiß an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Verfügung indem alle Änderungen zusammengefasst stehen.