Beweislastumkehr bei Diskriminierungsvorwürfen gegen Polizisten geplant

Sylvia Pantel: “Allen Polizisten, die sich für unseren Schutz einsetzen, wird damit ihre schwere Arbeit nicht erleichtert.”

Düsseldorf-Süd, 2. Juni 2020

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

in der kommenden Woche will die rot-rot-grüne Landesregierung in Berlin das sogenannte „Landesantidiskriminierungsgesetz“ (LADG) beschließen. Es enthält u.a. eine Regelung, mit der man, ohne es beweisen zu müssen, Diskriminierungsvorwürfe gegen Polizisten erheben kann. Das stellt eine Umkehr der Beweislast dar: Ein Polizist muss dann seine Unschuld beweisen, wenn ihm ein Tatverdächtiger pauschal einen Rechtsverstoß, bspw. Rassismus, vorwirft. Allen Polizisten, die sich für unseren Schutz einsetzen, wird damit ihre schwere Arbeit nicht erleichtert.

Ich positioniere mich gegen einen Generalverdacht der Polizisten und bin froh, dass unser Innenminister in NRW, Herbert Reul, die Polizei stark unterstützt. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Spuckattacken auf Polizisten, durch die die Infektion von Polzisten mit COVID19 in Kauf genommen wird, hat Herbert Reul zuletzt gefordert, Spuckattacken nicht mehr nur als Beleidigung, sondern auch als Körperverletzung zu behandeln. So stellt sich unser Innenminister hinter unsere Polizei!

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel