Beschlossen: Gesetz zur Reform der Pflegeberufe

Berufsausbildung steht weiterhin Schülern mit einer zehnjährigen abgeschlossenen Schulbildung offen

Berlin, 23. Juni 2017

Mit dem nun beschlossenen Gesetz zur Reform der Pflegeberufe wird diese Berufssparte modernisiert und dem demografischen Wandel angepasst. Das Schulgeld in der Altenpflege entfällt künftig und zusätzlich soll eine angemessene Ausbildungsvergütung die Attraktivität der Ausbildung erhöhen. Auch bei Umschulungen zur Pflegekraft übernehmen die Arbeitsagenturen und Jobcenter künftig die Lehrgangskosten dauerhaft. Bislang war dies zeitlich befristet. Die Reform ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Anerkennung und Wertschätzung der Pflegekräfte in Deutschland. Ab 2020 wird in allen Pflegeschulen eine zweijährige fachübergreifende Pflegeausbildung eingeführt. Mit der Neuregelung werden die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt. Alle Auszubildenden erhalten künftig zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, mit der Möglichkeit einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung zu wählen. Wer die generalistische Ausbildung im dritten Jahr fortsetzt, erwirbt den Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können für das dritte Ausbildungsjahr statt des generalistischen Berufsabschlusses einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege erwerben. Die neue Berufsausbildung steht weiterhin Schülern mit einer zehnjährigen abgeschlossenen Schulbildung offen.