Beitragsanpassung bei der Pflegeversicherung

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und Verbesserung der Leistungen führen zu mehr Ausgaben

Berlin, 30. November 2018

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

wir haben ein Gesetz zur Finanzierung der Mehrausgaben, die aus der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung resultieren, beschlossen. Da mehr Menschen die unterschiedlichen Leistungsverbesserungen in Anspruch genommen haben als erwartet, ist eine Anhebung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte zum 1. Januar 2019 notwendig. Insgesamt ergibt sich damit ein Beitragssatz von 3,05 Prozent. Weiterhin bleibt es bei einem um 0,25 Prozent höheren Beitrag für Kinderlose, d.h. ihr Beitragssatz beträgt ab dem 1. Januar 2019 3,3%. Durch die Beitragssatzerhöhung entstehen der sozialen Pflegeversicherung Mehreinnahmen von rund 7,6 Milliarden Euro jährlich, welche Beitragssatzstabilität bis 2022 sicherstellen und es gleichzeitig ermöglichen, weitere im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen wie die weitere Entlastung pflegender Angehöriger umzusetzen. Für die Arbeitnehmer ändert sich aber von der Belastung nichts, da wir gleichzeitig den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte absenken.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel