Arbeit für die Familie wertschätzen und absichern

Pakt für Familien

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Berlin, 21. Oktober 2016

Liebe Bolg-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

neben meinem Engagement für bezahlbaren Wohnraum für Familien, will ich mich dafür einsetzen, dass wir Familienarbeit generell besser wertschätzen und absichern. Wenn wir den Eltern in unserem Land ein Wahlrecht in Aussicht stellen, dann darf dies nicht nur in eine Richtung gelten. Die viel gepriesene Anerkennung der Erziehungsleistung von Eltern darf nicht zu Lasten derjenigen gehen, die diese Leistung erbringen.

Für die Union ist die Familie die Keimzelle und Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Familien sollen Geborgenheit und Schutz bieten. Sie stärken den sozialen Zusammenhalt. Die Familien in Deutschland sind nach wie vor die Grundlage gegenseitiger Verantwortungsübernahme. Ziel politischen Handelns muss es sein, Familien den nötigen Handlungsspielraum und die richtigen Rahmenbedingungen zu verschaffen. Sie brauchen den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft, so wie dies wörtlich im Grundgesetz verankert ist.

Art. 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Die derzeitige Familienpolitik orientiert sich an den Maßstäben einer Erwerbsarbeit im Arbeitnehmerverhältnis. Familien werden durch die politischen Rahmenbedingungen dahingehend beeinflusst, dass Väter und Mütter als Vollverdiener berufstätig sein sollen und die Kinder möglichst früh in die Betreuung gegeben werden.

Entschließt sich ein Elternteil zu Hause zu bleiben und in Vollzeit die eigenen Kinder zu betreuen, ergeben sich daraus neben den direkten Gehaltseinbußen mitunter existenzielle Nachteile im Hinblick auf die Alterssicherung so-wie Kranken- und Pflegeversicherung. Die Erfüllung des im Grundgesetz verbrieften Elternrechts und des Schutzes der Familie sind dadurch eingeschränkt.

Der Staat gibt viel Geld für die professionelle Betreuung von Kindern in Kitas und Kindergärten aus. Geht man davon aus, dass ein Kindergartenplatz die Kommunen sehr viel Geld kostet und die Erzieherinnen und Erzieher finanziell abgesichert sind, die Eltern aber nicht, so sollte die strukturelle Bevorzugung der nichtelterlichen Betreuung überdacht werden. Für den erziehenden Elternteil gibt es weder die Einzahlung in die Sozial- und Krankenversicherung, noch ist die Alterssicherung gewährleistet. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld wurde vielfach falsch ausgelegt. Das Gericht kippte das Betreuungsgeld aus formalen Gründen, weil der Bund nicht die Zuständigkeit für diese Form der Unterstützung habe. Die Verfassungsrichter betonten aber zugleich, dass es dem Staat nicht zustehe, bestimmte Familienmodelle zu fördern oder zu benachteiligen. Ganz im Gegenteil entsteht meiner Meinung nach für den Staat als Garant des Elternrechts aus Art. 6 eine Verpflichtung, für gleichwertige Lebensverhältnisse der Familien zu sorgen.

Die vielen unterschiedlichen Leistungen, wie Elterngeld, Elterngeld Plus, Pflegegeld etc. sind der Versuch, Eltern finanziell bei ihrem Erziehungsauftrag zu helfen. Aber auch hier bleiben etliche Familien, zum Beispiel nicht abhängig Beschäftigte und Studenten, außen vor, weil sie die Kriterien für eine finanzielle Unterstützung nicht erfüllen.

Eine Lösung könnte sein, die gesamte Betreuungsfinanzierung umzustellen. Eltern könnten einen fixen Betrag (existentielle Absicherung) zur Verfügung gestellt bekommen. Dieser Betrag wäre voll sozialversicherungspflichtig und rentenversicherungspflichtig und würde sich an den tatsächlichen Kosten der Kinderbetreuung orientieren. Sollten die Eltern ihr Kind in die staatliche Einrichtung zur Tagesbetreuung geben, wären dann im Gegenzug auch die tatsächlichen Kosten von den Eltern zu tragen. Für Geschwisterkinder und Mehrlinge würden dann entsprechend Zusatzbeiträge gezahlt. Wenn die Kinder in der Familie in Vollzeit betreut werden, oder zum Beispiel privat eine gemeinschaftliche Betreuung in der Nachbarschaft organisiert wird, wären für diese Betreuungsarbeit auch mindestens die üblichen Sozialabgaben und Versicherungen zu zahlen.

Ein solches, abstrakt formuliertes Basismodell sollte verschiedene Varianten anbieten. Es könnte z. B. ein Regelsatz pro Kind festgelegt werden, der die tatsächlichen Betreuungskosten abdeckt und unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern gezahlt wird. Dieser Regelsatz wäre als ein Einkommen zu betrachten und auch entsprechend steuer- und abgabenpflichtig.

Neben der existentiellen Absicherung von Familien ermöglichen wir erstmals die oft zitierte Wahlfreiheit. Durch die Möglichkeiten der Voraussetzungen bei freiwilligen Leistungen können wir Forderungen formulieren. Dazu gehört beispielsweise der Nachweis über Elternkurse oder Fortbildungen über Pflege, Ernährung, Entwicklung und Kindergesundheit. Dieses Wissen wird nirgends sonst für alle zugänglich vermittelt. Ebenso ist vorstellbar, dass der Leistungsbezug den Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) oder der von der STIKO empfohlenen Impfungen voraussetzt.

Herzlichst Ihre

Sylvia Pantel