Anzahl der Wahlkreise reduziert

Bundestag beschließt Reform des Wahlrechts

Düsseldorf-Süd, 10. Oktober 2020

Liebe Blog-Leserinnen und liebe Blog-Leser,

in dieser Woche haben wir im Bundestag eine Reform des Bundeswahlrechts beschlossen, die ab der Bundestagswahl 2021 zunächst eine Verrechnung von Überhangs- und Ausgleichsmandaten vorsieht. Die Zahl der Ausgleichsmandate soll verringert werden. Die Anzahl der Wahlkreise soll zunächst bei 299 bleiben. Zur Bundestagswahl 2025 soll dann die Anzahl der Wahlkreise auf 280 reduziert werden. Eine Kommission mit Vertretern aller Parteien wird 2023 abschließende Ergebnisse für die komplexe Wahlrechtsreform vorlegen.

Herzlichst

Ihre Sylvia Pantel