Aktuelles zur Sportanlagenlärmschutzverordnung

Bundesumweltministeriums legt Entwurf vor

Düsseldorf-Süd, 1. März 2016

Wie viel Lärm auf Sportanlagen ist gut? Auf der einen Seite steht der Sportlärm, mit der eventuellen anschließenden Feier und auf der anderen Seite das Ruhebedürfnis der Anwohner. Karsten Möring, Bundestagsabgeordneter und zuständiger Berichterstatter in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hatte bei einer Veranstaltung im August 2015 in Düsseldorf über die Schwierigkeiten referiert.

Nun hat das Bundesumweltministerium einen ersten Entwurf zur Reform der Sportanlagenlärmschutzverordnung vorgelegt:

  • Die Lärmgrenzwerte werden in den abendlichen Ruhezeiten von 20 – 22 Uhr an die Tageswerte angepasst. So wird der Sportbetrieb in den Abendstunden länger möglich sein. Gleiches wird für die sonntägliche Ruhezeit von 13 – 15 Uhr gelten. Die Erhöhung des Grenzwertes beträgt 5 dB(A). Nach der Privilegierung des Kinderlärms auf Spielplätzen wird mit dieser Änderung auch der großen Bedeutung des Sports für die Gesellschaft besser Rechnung getragen. Zugleich wird für Altanlagen aus der Zeit vor 1991 eine Überschreitung um weitere 5 db(A) toleriert, sofern die Anlage nicht wesentlich verändert worden ist.
  • Eindeutig geklärt wird auch, wann wegen Modernisierung oder Erweiterung einer Sportanlage eine wesentliche Veränderung vorliegt und damit eine neue Genehmigung und Einhaltung der neuen Grenzwerte notwendig ist. So ist beispielsweise der Ersatz eines Ascheplatzes durch Kunstrasen unschädlich.
  • Für die Kommunen ergeben sich durch diese Regelungen ebenfalls mehr Möglichkeiten. So darf die Bebauung künftig deutlich dichter an Sportplätze heranrücken als bisher, ohne dass Nutzungseinschränkungen für den Sportbetrieb angeordnet werden müssen. Angesichts der knappen Flächen und einer notwendigen baulichen Verdichtung in vielen Kommunen ist das ein Kompromiss für beide Seiten.