Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Sylvia Pantel warnt vor den praktischen Problemen, die mit der Regelung eines vereinfachten Erwerbs eines Doppelpasses hervorgerufen werden.

 

von Sylvia Pantel

Berlin, 6. Juni 2014

Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, mehrere Staatsangehörigkeiten annehmen können. In erster Lesung haben wir den Wegfall der Optionspflicht für Personen beraten, die mindestens acht Jahre vor dem 21. Lebensjahr in Deutschland gelebt, sechs Jahre eine deutsche Schule besucht oder einen deutschen Schul- oder Ausbildungsabschluss erreicht haben. Sie können zukünftig neben der ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit behalten. Ich bin bei dieser Lösung, die das Ergebnis eines Kompromisses mit unserem Koalitionspartner ist, skeptisch und habe dem Bundesinnenminister Thomas de Maizière meine Kritik an diesem Verfahren bereits in einem Brief deutlich gemacht.

Bisher galt die Regelung, dass sich Jugendliche mit Vollendung des 23. Lebensjahres für oder gegen die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden mussten. In der Vergangenheit haben sich rund 98 % Prozent derjenigen Betroffenen, die sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden mussten, für die deutsche entschieden. Wir lösen also mit dem Kompromiss keine Probleme, sondern werfen zusätzliche Fragen auf.

Mein Einwand hat nichts damit zu tun, dass ich mit der deutschen Staatsbürgerschaft grundsätzlich hohe Auflagen verbinden möchte. Mir ist jede Bürgerin und jeder Bürger willkommen, der sich aufrichtig zum Grundgesetz bekennt und sich in unsere Gesellschaft integrieren möchte. Ich warne allerdings ausdrücklich vor den praktischen Problemen, die mit der Regelung eines vereinfachten Erwerbs eines Doppelpasses hervorgerufen werden.
—> zum Gesetzentwurf

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Rundbrief Nr. 12. Sie möchten den gesamten Rundbrief von Sylvia Pantel vorab und direkt per Email erhalten? —> weiter