Ab heute mehr Kindergeld

Kindergeld- und Kinderzuschlagserhöhung tritt in Kraft

Berlin, 1. Juli 2019

Ab dem 1. Juli wird das Kindergeld um 10 Euro im Monat auf mindestens 204 Euro sowie der Kinderzuschlag auf 185 Euro erhöht. Damit unterstützen wir und entlasten wir erwerbstätige Eltern.

Der Kinderzuschlag wird für Alleinerziehende geöffnet. Bisher werden sie bei Bezug von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder nicht mit dem Kinderzuschlag unterstützt, weil das Kindeseinkommen voll auf den Kinderzuschlag angerechnet wird. Ab sofort verringert das Kindeseinkommen den Kinderzuschlag nur noch zu einem Teil: das Einkommen wird zu 45 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Zum 1. Januar 2020 wird der Kreis der Anspruchsberechtigten zusätzlich erweitert. Die obere Einkommensgrenze, die sogenannte “Abbruchkante”, fällt weg. Das Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45 Prozent, statt heute zu 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Durch diese Maßnahmen soll keine Familie mehr aus dem Kinderzuschlag herausfallen. Sie können durchgehend von ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen etwas behalten, damit sich sich die Erwerbstätigkeit lohnt.
Durch einen erweiterten Zugang sollen künftig auch Familien in verdeckter Armut durch den Kinderzuschlag besser erreicht werden.

Bessere Leistungen für Bildung und Teilhabe:

Zum 1. August 2019 werden außerdem die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert und die Beantragung deutlich vereinfacht. Die Leistung für den Schulbedarf erhöht sich beispielsweise von 100 Euro auf 150 Euro für jedes Schuljahr. 
Ebenso steigt die monatliche Teilhabeleistung für den Sportverein oder die Musikschule von 10 Euro auf 15 Euro.